Folgender Fall:

Ich bin nun im 3. Lehrjahr und bin etwas verwirrt, was mein Urlaubsanspruch betrifft (werde nicht übernommen).

Laut meinem Vertrag stehen mir 25 Urlaubstage zu. Unten steht folgender Vermerk: Endet das Ausbildungsverhältnis nach der Hälfte des Jahres, so steht dem Auszubildenden der volle Jahresurlaub zu.

Meine mündlichen Prüfungen habe ich am 06.07.

Mein Chef sagt jedoch, ich müsste mein Urlaub anrechnen. Würde ich den vollen Urlaub nehmen, würde er dies meinem neuen Arbeitgeber mitteilen, dann hätte ich dort kein Urlaub mehr. Auch wenn ich kein neuen Arbeitsplatz finde, müsste ich meinen Urlaub anrechnen.

Wenn das aber so in meinem Ausbildungsvertrag steht, kann ich doch die vollen 25 Tage nehmen. Oder nicht?!