Hallo liebe Community,
ich habe eine Frage zur Fortbildungspflicht der Rettungssanitäter in NRW. Ich weiß, dass diese in NRW 30h/Jahr beträgt. Nun ist bei mir das Problem: ich habe im Nov letzten Jahres meinen RS gemacht und konnte aufgrund von Krankheit leider keine Fortbildungsstunden machen, dies will ich nun im Dez in einem Intensivkurs nachholen. Nun meine Frage: eigentlich läuft mein Jahr ja im November ab, erlischt mein RS dann gänzlich oder darf ich sobald ich im Dezember die 30h gemacht habe wieder?
Bitte keine Antworten wie "das merkt doch eh keiner für einen Monaten" ich suche wirklich eine fachlich kompetente Antwort, da ich bis jetzt leider nicht im RettG NRW nichts dazu gefunden habe. Vielen Dank