Wird nachgeprüft, wenn man eine Meldeadresse angibt, wo die Post hingeschickt werden soll, ob man dort auch tatsächlich haust oder ist dies irelevant?
Bsw. Person A bezieht Sozialhilfe, welche aber im Falle eines Mitbewohners gekürzt/geändert werden würde, dann gibt Person B die Adresse von Person A als Adresse an, damit dort die Briefe hingeschickt werden.. Muss/darf/kann Person B dann tatsächlich dort leben, also wird das nachgeprüft, oder kann man beliebig eine Meldeadresse angeben, wenn man sonst keine Möglichkeit hat, seine Post zu empfangen.