Es ist nun einmal so, daß, wenn man diese "Hilfe" beantragt, da auch in dem Formular - ganz am Ende und kleingedruckt, drinnsteht, daß nur das Jugendamt über die "Dauer der Maßnahme" bestimmt. Damit hat man automatisch als Eltern keine Rechte mehr. Sorge- und Erziehungsrecht nur noch auf dem Papier. Weil eine solche Situation die Nerven leicht blankliegen lässt und einen in die Verzweiflung treibt, verwenden sie dann das Argument "psychisch geschädigt" und "therapiebedürftig", also auch gleichzeitig "nicht erziehungsfähig". Das ist der normale Weg, den sie gehen, wenn sie auf diese Art an ein Kind gekommen sind. So etwas nennt man auch psychische Folter. Erwarte von diesen Angestellten keine Gefühle. Wenn sie so etwas wie Mitgefühl äußern oder Wohlwollen, um dein Vertrauen zu erwecken, dann nur, um von dir Aussagen zu hören zu bekommen, die ihre Sichtweise zusätzlich belegen. Lasse dich auf keine Gespräche ohne Zeugen ein. Halte alle Gespräche in einem Gesprächsprotokoll fest und lasse sie, wenn nur irgendwie möglich, von den Angestellten des Jugendamtes durch Unterschrift bestätigen. Allerdings mußt du vorsichtig sein, denn wenn ihnen dieses Verhalten lästig ist, schränken sie das Besuchsrecht ein (bis hin zu keinem Besuchsrecht). Sie argumentieren dann mit "die Mutter ist nicht kooperativ". Gehe zum Amtsgericht und beantrage einen "Berechtigungsschein zur Beratungshilfe" (Gehaltsnachweis mitnehmen). Der Berechtigungsschein ist nur für einen Anwalt gültig, suche ihn dir also möglichst gut aus. Es gibt auch nicht viele vernünftige Anwälte, die auf PKH (Prozesskostenhilfe)-Basis so einen Fall übernehmen, da diese Fälle sehr Zeitintensiv sind (Jugendamt antwortet nicht, keine Akteneinsicht). Frage also im Vorfeld nach, ob der Anwalt den Fall auch übernehmen würde.