Das kommt ganz darauf an, wie die Bilder waren. Wenn du auf eine Mängelbeschreibung verzichtest, dann müssen die Bilder wirklich schon sehr eindeutig sein. Sprich sofort auf dem ersten Blick muss das als Fleck erkennbar sein und gegebenenfalls auch Nahaufnahmen vom Fleck. Da reicht ein ''genau Hingucken '' oder wenn man es weiß erkennt man es definitiv nicht aus.
Solltest du nicht diese wirklich eindeutigen Bilder gemacht haben, musst du ihm ohne Mängel Beschreibung definitiv das Geld zurückgeben.