Angeleint und nicht angeleint - wer wäre im Recht?

Ich hatte leider gerade wieder einen extremen Fall, der mich jetzt auf diese Frage brachte. Ich war in der Freilaufanlage. Ist ja auch kein Problem - eigentlich. Zwar muss ich meinen Hund an der Leine halten, aber es gibt generell keine Probleme mit freilaufenden Hunden, da die Besitzer immer da sind und die Hunde zu 80% auch gut hören. Gerade eben war es aber so, dass mir ein Schäferhund-Mischling entgegen kam (ziemlich groß), nicht angeleint und der Besitzer nicht zu sehen. Der Mischling ging in die geduckte Position, legte die Ohren an und kam in meine Richtung. Da mein Hund fast blind ist und den anderen noch nicht gesehen hat, entschloss ich mich links in den anderen Weg abzubiegen, da ich nicht wirklich Lust hatte auf Konfrontation mit dem Hund. Als ich das aber tat, rannte der Mischling mir hinterher. Ich rief laut "Können sie bitte ihren Hund rufen?" in der Hoffnung der Besitzer sei irgendwo und könne mich hören. Es passierte nichts. Stattdessen kam der Hund bei mir an und sprang sofort sehr schroff meine Hündin an, der das natürlich gar nicht gefiel, da sie angeleint war und den Hund zudem sehr spät erkannte. Ich konnte nicht viel machen außer immer wieder auf Abstand zu gehen. Wenn mein Hund gebissen hätte, wer hätte vor Gericht Recht bekommen? Wer haftet? Mein Hund war angeleint, seiner nicht und der Besitzer war nirgends zu sehen. Hätte ich trotzdem blechen müssen?

Hund, Recht, Gesetz
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