Gas nicht selber abmelden? Welch ein Irrtum? Wenn du eine Wohnung mit eigenem Gaszähler hast, must du ihn auch selber abmelden. Genauso gilt das für den Stromzähler. Wenn du am 30. 06. 2017 deinen Wohnungsschlüssel abgibst, liest du beide Zähler ab und teilst den Stand deinem bisherigen Strom bzw. Gaslieferanten mit. Gleichzeitig teilst du ihm mit, dass du ausgezogen bist.
Wenn du in die neue Wohnung einziehst, notierst du dir die Zählerstände des Gas- und Stromzählers und teilst es ebenfalls deinem vorherigen Anbieter mit. Hierbei teilst du auch mit, dass du der neue Mieter ab 01.07.2017 bist.
Das Ab- und Ummelden solltest du innerhalb der ersten Tage des Wechsels machen. Ansonsten erhält der Vermieter ein Schreiben des Versorgers, wo er gefragt wird, wer den Zähler übernimmt oder ob er ausgebaut werden soll.
Wechselst du deinen Gas- bzw. Stromanbieter z. B. für die neue Wohnung, dann solltest du Wochen vorher über ein Vergleichsportal wie Verivox oder Check 24 schauen, welchen neuen Anbieter du nehmen möchtest. Über diese Portale kannst du auch den Lieferantenwechsel vornehmen lassen. Bei Einzug in die neue Wohnung teilst du deinem neuen Lieferanten den Zählerstand der neuen Wohnung mit. Vergiss aber nicht, den Zählerstand der alten Wohnung dem alten Lieferanten mitzuteilen.