Sobald die Freigrenze überschritten wird,musst Du den Betrag verzollen.
Ich würde es im Flugzeug mitnehmen. Das kommt Dich meines Erachtens billiger. . Bei der Rückkehraus Nicht - eu Läner gilt für Flug- und Seereisende folgendes
Du hast 430€ frei. Anteilig angerechnet oder auf mehrere Personen
aufgeteilt werden können Artikel dann, wenn Sie (sinnvoll) teilbar sind.
z.b. Klamotten.
Kleidungistteilbar und somit anteilig anrechbar bzw. aufmehre Perosenafuteilbar.
ein Iphone/Tablet/Computer ist nicht teilbar und kann daher bei Überschreitung nicht anteilig angerechnet werden.
Ein paar Schuhe kann manzwarteilen, aber nicht sinnvoll.
Du hast 430€ frei. Zusätzlich kannst Du bis zu weiteren 700€ vereinfach/pauschalisiert verzollen. und zwar mit 17,5%
tinyurl.com/PAUABZO
Überschreiten deine Einfuhrabgabenpflichtigen Waren nicht 700€ darfst Du vereinfacht verzollen.
Überschreiten Sie die 700€ must Du diese normal verzollen.
Bis 1130. (430+700) kann man vereinfach verzollen. Ab zusätzlichen
701 zur den 430 und aufwärtsmuss man voll verzollen. Ab 1zusätzlichen
-700 vereinfacht
Hebt die Rechnungen auf. Kannst du keinen Wert belegen/nachweisen
Preis nennen recheriert der Zoll ihn oder schätzt ihn. Das kann
ggf./eventuell im Endeffekt teurer sein,als mit den Belegen. Denn der
Zoll bzw. die Zollbeamten wissen sehr gut, ob der anggebene Wert stimmt
oder nicht..
Beim Zoll gilt die umgekehrte Beweislast. Nicht der Zoll muss Dir was
nachweisen/beweisen.. Du musst den Zoll beweisen, was, wieviel, wo Du
für ws gekauft hast.
Meldet man es nicht an und wird man erwischt zahlt man das doppelte als strafe und bekommt ggf. noch eine Anzeige.
Im Postverkehr gibt es für Geschenksendungen eine etwas höhere Freigrenze mit 45 (statt 22€) = komplett abgabefrei
Ab 45.01 -150 wird die Einfuhrmsatzsteuer von 19% fällig . Über 150 auch Zoll.
Du siehst also es macht Sinn es selber mit nach Hause zu nehmen.. Ichweiß nicht,was du sonst gekauft hast.
Du solltest deine Freirgenze möglichst praktisch ausnutzen. wenn Du jetzt z.b nur 280€ an Klamotten, DVDs,Bücher,.... hast = teilbar
Dann solltest du die KitchenAid komplett unter die Freigrenze holen. Da sie nicht "teilbar" ist. $350 sind ungefähr 328€. du hst noch 100€ frei. Von den 280€ kannst du, da teilbare Ware 100€ abgabefrei einführen. Die restlichen 180€ musst du verzollen.
Mit Porto und deutlich niedriger Freigrenze lohnt sich der Postversand nicht. Wenn überhaupt ist die Ersparnis den Aufwand nicht wert.