sanierungsbed. 60qm Wohnung 1950 - Erbpacht läuft in 30 Jahren aus...kaufen?

6 Antworten

Wem gehört die Wohnung wenn die Erbpacht abgelaufen ist? Wenn da was unklar ist - Finger weg. Von einem Notar beraten lassen.

Das wichtigste, was Du über Erbpacht wissen musst, ist dass das Grundstück mit dem darauf stehenden Haus am Ende der Pachtzeit an den Eigentümer zurück fällt. Dieser muss natürlich eine Entschädigung für das Haus auf seinem Grundstück zahlen, sofern die Pacht nicht erneuert wird. Wie hoch diese Entschädigung ist, steht aber bei einem derart sanierungsbedürftigen Objekt in den Sternen.

Anders ausgedrückt: In 30 Jahren muss der Erbpachtvertrag erneuert werden (zu welchem Preis bzw. Pachtzins?) oder das Haus fällt zusammen mit dem Grundstück an den Erbpachtgeber (gegen Entschädigung, aber wie hoch wird die sein?)

Ob das Haus also in 40 Jahren für Deinen Sohn noch einen Wert hat, hängt davon ab, ob die Erbpacht verlängert wird oder nicht. Wenn nicht, dann gibt es kein Haus mehr!

Nicht ganz klar an Deiner Frage ist, ob Du das ganze Haus oder nur eine Wohnung in dem Haus erwerben möchtest und wie hoch dann der Kaufpreis für Haus oder Wohnung sein soll. 150,-- Euro jährlich ist ja offenbar der reine Erbpachtzins.

Monfred71 
Fragesteller
 01.04.2014, 09:17

Danke für die schnellen Rückmeldung.

Es handelt sich um eine EIgentumswohnung. Insgesamt gibt es 5 Parteien.

Die Wohnung soll 70.000 Euro kosten und ist damit m2 fast halb so teuer wie der ortsübliche Vergleichspreis.

Ich muss schon sagen - das hört sich alles ja nicht so gut an. Ich war drauf und dran die Wohnung zu kaufen (da günstiger als meine Miete!) aber, wenn ich mit 70 dann vor solchen Problemen stehe......

NSchuder  01.04.2014, 10:10
@Monfred71

Also, wenn Du dann mal hoch rechnest....

70.000 Kaufpreis + Kosten der Sanierung + Erbpacht und das alles mit einem in 30 Jahren ungewissen "Ende"? Also ich würde da die Finger von weg lassen.

Noch was: Bei Eigentumswohnungen ist es so, dass Du vereinfacht ausgedrückt alles was NUR DU siehst verändern darfst (Tapeten., Bodenbeläge etc.) aber alles was ALLE sehen, darf nur mit Zustimmung der Eigentümergemeinschaft geändert werden (Heizung, aber auch Balkongeländer, Fassade und vor Allem tragende Wände etc.) Das macht eine Grundsanierung nicht gerade einfacher.

Monfred71 
Fragesteller
 01.04.2014, 16:12
@Monfred71

und ja, ich denke das ist der reine Erbpachtzins. Andere Kosten diesbezüglich konnte ich jedoch keine ausfindung machen.....(zwei Betriebskosten Rechnungen liegen mir vor).

ich habe damals die Finger weg gelassen von einer Wohnung mit Erbpacht. Die sind zwar in der Regel um einiges günstiger im Kauf, aber irgendwie gehört einem die Wohnung doch nicht. Wem das Haus in 40 Jahren gehört ist reine Raterei, denn da seid ihr einfach nur abhängig davon, ob der Erbpachtvertrag verlängert wird oder nicht ob es umgewandelt wird in Eigentum und wenn, zu welchem Preis..... Mein Rat, Finger weg. Man kauft sich nur etwas, was einem auch GANZ gehört.....

Ich persönlich würde niemals Erbpacht kaufen. Schon gar nicht, wenn der Vertrag bald ausläuft, ich viel Geld in die Bude stecken muss und aber nicht weiss, was danach kommt.

Meine ganz persönliche Meinung ist: Finger weg von Erbpacht, das ist, wenn sie ausläuft, immer ein Glücksspiel. Oft wird dann auf Biegen und Brechen hingelangt. Es mag sicher Gründe dafür geben, mir selbst waren immer die Gründe dagegen viel zu gravierend. Du findest sicher etwas besseres.