muss denn die Reiseversicherung den Reisepreis bezahlen, wenn ich zb. eine Zehe gebrochen habe? es steht ,,,wenn es nicht zumutbar wäre in der Police drinnen?
5 Antworten
Wenn du eine Zehe gebrochen hast könntest du nur mit Krücken in den Urlaub, das ist unzumutbar!
Aber mit einem Sonnenbrand ist der Urlaub trotzdem zu genießen......
Mit einem gebrochenen Zeh, bist du in der Regel ja nicht reiseunfähig.
hochlagern, und schonen steht aber dabei!!! fahre ja mit dem Auto...
Wenn dir das ein Arzt bestätigt, dass es nicht zumutbar ist, wird deine Versicherung die vertraglich vereinbarte Leistung erbringen.
kommt drauf an ob du trotzdem in den urlaub fahren könntest - ich gehe davon aus du meinst die reiserücktrittsversicherung, oder?
ja genau allianz
kommt drauf an ob du trotzdem in den urlaub fahren könntest -
steht drinnen, hochlagern, und schonen... reicht das?
Nicht zwangsweise - bei einem Action- oder Erlebnisurlaub schon ansonsten zweifelhaft.. aber da ist die allianzhotline in der Beratung toll :-)
Die Nummer findest du auf der Hauptseite (würde bei Beratung anrufen und nicht!!! bei Schadensfallmeldung)
Welche Reiseversicherung hast du denn abgeschlossen.
Bitte in Zukunft um weitere Informationen.
wieviel kost so eine Bestätigung, und bei welcher Krankheit ist eine 1 wöchige Badereise nicht zumutbar, zb auch margen darm?