Darf ein Motorradfahrer an eimem Stau vorbei fahren?
Also, ist das erlaubt das der Motorradfahrer zwischen oder an der Seite der Autos am Stau vorbeifährt ? Mein Arbeitskollege meint das sei erlaubt und auch bei seiner Prüfung hat der Prüfer ihn erlaubt an den Autos vorbeizufahren. Ich denke es ist nicht erlaubt. Wenn es nicht erlaubt ist, wie hoch ist die Strafe ?
8 Antworten
Hier sollte man doch die StVO lesen.
Nach § 7 Abs. 2a wird von der Verpflichtung Links überholen bei Kolonnenbildung abgesehen werden. Ein Kolonne besteht aus mindestenns 3 Fahrzeugen und fährt nicht schneller als 60 km/h oder befindet sich im Stillstand.
Dann darf Rechts überholt werden aber mit besonderer Sorgfaltsverpflichtung und nicht schneller als 15 km/h Differrenzgeschwindigkeit.
Untersagt ist das Rechtsüberholen auch wenn sich die Kolonne vor einer Ampel gebildet hat.
Was mich etwas interessieren würde wäre wie dann seine Prüfung abgelaufen ist, ist der dann an Autos vorbeigefahren und hat den Fahrlehrer mit Prüfer (die während der Prüfung zusammen im dahinterfahrendem Auto sitzen) zurückgelassen?
Es heisst eigentlich dass es nicht erlaubt sei, allerdings meine ich dass ein Urteil existiert wonach dies nur solange verboten ist wie der Verkehr noch läuft. Kommt es zu einem richtigen Stau und Alles steht ist es einem Zweiradfahrer nicht zuzumuten mit stehen zu bleiben und gestattet unter Vorsicht zwischen stehenden Fahrzeugen vorzutasten.
Kommt drauf an. Wenn du mit einem Wheelie durch fährst gibt es nichts auszusetzen, aber wenn du dich einfach durchmogelst... das hat null Skill und wird nicht gern gesehen!
Da hast Du was falsch verstanden. Beim Wheelie bekommst du nur deshalb keine Anzeige weil sie Dein Kennzeichen nicht lesen können.
Für guten Stil hat die Ordnungsmacht leider keinen Sinn ;o)
Durchschlängeln im Stau wird von der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte als verbotenes Rechtsüberholen bewertet und mit einem Bußgeld von EUR 50,00 sowie 3 Punkten geahndet (z.B. Gemäß OLG Düsseldorf v. 30.04.1990). Kommt es beim Durchschlängeln zu einem Unfall trifft den Biker ein Mitverschulden.
Mittlerweile sind es 100€
1990... Das ist Ewigkeiten her. Die Welt ändert sich - zum Beispiel durch Einführung des Absatzes 2a in § 7 StVO.
Und was hat §7 2a damit zu tun?
Ist rechtlich gesehen Verboten, sagt ja schon der Gesunde Menschenverstand.
Hier ein Artikel der dich Interessieren könnte: http://www.adac.de/infotestrat/motorrad-roller/recht-motorrad/motorrad-stau/ (ADAC)
Das gilt nur wenn es dafür einen eigene Fahrstreifen gibt.
Der ist aber hier nicht vorhanden.