Kann ich mit einem altem Versicherungskennzeichen Rollerfahren, obwohl ein neuer Versicherungsschutz besteht?
Ich bin seit heute für das neue Rollerversicherungsjahr versichert, jedoch ist das Kennzeichen noch nicht da.
Kann ich trotzdem mit dem alten, schwarzen Schild fahren? Wenn es nur ordnungswidrig ist würde ich es machen. Wenn es eine Straftat ist, nicht.
Im Falle einer Kontrolle könnte ich per Mail den bestehenden Versicherungsschutz nachweisen bzw. Unterlagen nachreichen.
Bin wegen Motorschadens an meinem Motorrad leider darauf angewiesen, den alten 50er Roller zu fahren. Hätte ich mir gerne erspart