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Kein geregelter Umgang wegen Job möglich?

Hallo, ich bin alleinerziehende Mama eines knapp 3-jährigen Kindes. Mit dem Kindsvater habe ich das gemeinsame Sorgerecht. Getrennt leben wir nun seit einem halben Jahr und der Umgang mit dem Kleinen klappt leider gar nicht. Diverse Versuche mit Beratungsstelle/Jugendamt scheiterten leider bisher. Nun will der KV den Umgang per Anwalt klären lassen. Umgang, den er leider viel zu selten wahrnimmt. Er ist beruflich viel unterwegs, auch mal ein paar Tage am Stück und hat einen Dienstplan, der sich monatlich stets ändert. Der Kleine sieht seinen Papa sehr unregelmäßig. Mal 3x die Woche und dann wieder 2 Wochen gar nicht. Er schiebt es immer auf seinen Job, wobei er auch an seinen freien Tagen erst Mal Zeit für sich, Hobbys und seine Freundin einplant und der Kleine dann dazwischengeschoben wird. Er nimmt ihn quasi nur dann, wenn es ihm gerade passt. Für den Kleinen muss jedoch unbedingt eine Regelmäßigkeit erkennbar sein. Er leidet unter den momentanen Zuständen. Mein Anwalt meinte nun, dass man trotz des Dienstplanzwangs feste Tage für den Umgang "fordern" kann. Also zB jeden Mi Nachmittag und jedes 2. WE Fr und Sa. Der KV müsse dann dafür sorgen, an diesen Tagen auch da zu sein bzw. geeignete Ersatztermine vorzuschlagen. Geht das wirklich? Hat jemand von Euch damit Erfahrungen? Wie würde denn das Gericht urteilen? Laut meinem Anwalt würde das Gericht ebenso feste Tage vorschlagen.

Ich habe auch noch eine andere Frage: wie ist das mit dem Umgang, wenns er KV oft im Urlaub ist und den Kleinen dann wieder nicht regelmäßig nehmen kann? Aktuell hat der KV für 2017 35 Urlaubstage verplant, alle ohne sein Kind. Ich habe ihn gebeten, bei seiner Urlaubsplanung die Schließtage der Kita (34!) mit zu berücksichtigen und einen Teil davon zu übernehmen. Nun liegen seine 35 Urlaubstage alle außerhalb der Schließtage. Außer im August, da hat er Urlaub während die Kita zu hat. Jedoch fährt er da zusammen mit seiner Freundin und deren Kinder in den Urlaub. Kann er das einfach so machen? Ich bin auch berufstätig und habe nicht so viel Urlaubsanspruch.

Ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen. Vielen Dank schon mal!

Umgangsrecht, Umgangsregelung
Gerichtliche Umgangsregelung gültig während KITA-Ferien, wenn es noch keine Ferienregelung gibt?

Liebe Community,

ich hoffe Ihr könnt mir in der im Betreff (Titel) benannten Frage eine Antwort geben.

Zur Situation: Ich bin Vater eines 3 1/2-jährigen Sohnes und nach vorheriger Umgangsverweigerung habe ich vor Gericht einen Eilantrag auf Umgangsregelung gestellt (wurde mir auch zugebilligt). Wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Jeden Dienstag auf Mittwoch und alle 2 Wochen am Wochenende von Freitag bis Montag morgen. Dieses ist gerichtlich nun festgelegt und im Falle des Zuwiederhandelns oder Nichtbeachtung auch vollstreckbar (Ordnungsgeld bis 15.000 Euro).

Nun ist die KITA vom 17.07. - 11.08. geschlossen (Ferien). Eine Ferienregelung wurde im Umgangsverfahren damals nicht getroffen. Jegliche Versuche eine gemeinschaftliche Lösung zwischen Ihr und mir für die o.g. Zeit zu finden und einem gemeinsamen Gespräch beim Jugendamt haben nichts geholfen. Durch ein Anwaltsschreiben von Ihrer Anwältin wurde mir mitgeteilt, dass Sie sich jetzt Urlaub genommen hat und den kleinen Racker für 3 Wochen lang einfach behält und der Umgangskontakt nicht durchführbar ist (ausfällt). Erst wieder am 11.08. (Dienstag). In der Zeit hätte ich Ihn eigentlich jeden Dienstag und sogar 2 Wochenenden gehabt und fallen in diese Zeit. War leider vergeblich bei Ihr zu Hause um den Umgang war zu nehmen (Niemand da). Auf Nachrichten, SMS, Anrufe kommt weder eine Rückmeldung noch ein Rückruf, etc. !!!

Jetzt zu meinen zwei präzisen Fragen:

1) Gilt die gerichtliche Umgangsregelung in der o.g. Zeit, da es ja keine Ferienregelung gibt ?

2) Was kann ich jetzt tun und macht ein Ordnungsgeldantrag Sinn ?

PS: Ich will auch nur noch einmal darauf hinweisen, dass ich nicht der Mensch bin alles immer sofort per Gericht, etc. zu klären. Eine normale Einigung aussergerichtlich war noch zu keinem Zeitpunkt mit der Kindsmutter möglich. Sie handelt irgendwie immer gerade so wie Ihr es passt und die GEMEINSAME Sorge wird leider nur einseitig durchgeführt.

Ich hoffe auf vernünftige und hilfreiche schnellstmögliche Antworten von Euch. Vielen Dank im Voraus ...

Gruß MrX2003

Kinder, Umgangsrecht, Ferien, Kindertagesstätte, Umgangsregelung