Fall:
Während der Erstausbildung Jahr 1 trennt sich eine Familie
UV wird für weitere 2 Jahre genehmigt und an Mutter des Kindes gezahlt.
Der vatter ist die 2 Jahre lang ein azubi und teilweise bekommt Alg2 zugeschossen.
Nach Abschluss und Übernahme im Betrieb wird das ganze ordentlich gemeldet bei Jugendamt.
Die verlangen nach Rückzahlung davon was die gezahlt haben. Der Vatter war nachweisbar wenigvwrdiener 2 Jahre lang.
Muss man das zurückzahlen?wenn ja dann mit welchen Gesetz wird das reguliert