Ich bin Mitte September im Beschäftigungsverbot und das geht auch bis Ende des Jahres so, deswegen habe ich genügend Zeit mich um meine Steuer zu kümmern. Aber wo trage ich das Beschäftigungsverbot ein. Ich bekomme ein normales Gehalt, also zählt das zu meinen versteuernden Einnahmen. Zählt aber das Beschäftigungsverbot als Krankheit?
Für die Werbungskosten muss ich ja meine Urlaubs-/Kranktage eingeben, meine normalen Kranktage habe ich schon zusammen. Unglaubliche 46, kommen dann noch die 3 1/2 Monate Beschäftigungsverbot mit drauf?
Habe dazu im Netz nichts gefunden, nur das man das Beschäftigungsverbot in Anlage N glaube ich nochmals eintragen muss.