Guten Tag, ich habe eine Frage bezüglich Steuererstattung bei Unterhaltsschuldnern. Mein Partner hat in der Vergangenheit zweimal die Erfahrung gemacht, dass nach Abgabe der Lohnsteuererklärung lediglich eine Information vom Finanzamt kam, dass die Erstattung zur Begleichung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz an das Jugendamt weitergeleitet wurde. Falls wir heiraten, könnten wir durch eine getrennte Veranlagung vorbeugen, dass mein Anteil nicht für den Kindesunterhalt verpfändet würde? Lohnt sich steuerrechtlich dann überhaupt eine Hochzeit? Vielen Dank für Ihre Antworten.