Hallo liebe Community.

Folgender Sachverhalt:

Ich bin bei einer bin bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt und eben über diese Firma bei einem Kundenunternehmen eingesetzt.

Für die Steuererklärung gilt ja, dass Fahrten zur "ersten Tätigkeitsstätte" als Fahrtkosten also einfache Wegstrecke abgerechnet werden müssen. Fahrten durch eine dienstliche Auswärtstätigkeit bedingt, dürfen als Reisekosten, also tatsächliche Wegstrecke, abgerechnet werden.

Jetz hat also die Zeitarbeitsfirma festgelegt, dass der Hauptsitz der Zeitarbeitsfirma die "erste Tätigkeitsstätte" ist. Ergo sind die Fahrten zum Einsatzort (210 Tage je 2 Strecken a 38km) doch als Reisekosten abzurechnen, oder? Wie trage ich das aber in Elster Formular ein?

Muss man sonst noch was beachten? Zumal ich nie zur Zeitarbeitsfirma fahre. Immer nur Zum Einsatzort.

Vielen Dank für eure Antworten!