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Wohnung und Ladenlokal von Steuer absetzen?

Anfang des Jahres habe ich ein Unternehmen gegründet. Da es gut läuft, wollte ich aus der Garage raus und mir ein Ladenlokal anmieten.

Nun habe ich das perfekte Ladenlokal zur Miete gefunden. Zu dem Laden gehört auch eine 3,5-Zimmer Wohnung, die durch eine Tür des Ladenlokals direkt verbunden ist. Nicht separat. Wirklich direkt verbunden und nicht getrennt mietbar.

Angenommen ich richte die Wohnung ein, baue eine Küche ein und renoviere das Badezimmer, so dass man dort wohnen könnte... Kann ich diese Kosten steuerlich absetzen, bzw. als Betriebsausgaben verbuchen?

Es wäre ja sozusagen eine Geschäftswohnung, die als Geschäftssitz des Unternehmens eingetragen ist und gleichzeitig betrieblich genutzt werden würde (Büroraum, WC für Gäste, Küche aber auch "privates" Schlaf- und Wohnzimmer)

Ich kenne einen Freund, der eine große Firma leitet. Innerhalb des Betriebes (im Obergeschoss des Firmengebäudes) ist eine Wohnung, in der er gelegentlich übernachtet, da sein primärer Wohnsitz etwas weiter weg ist. Diese setzt er komplett von der Steuer ab. Mietkosten, Möbel als BGA etc... Kann ich das dann nicht auch so machen?

Was gibt es zu beachten? Welche Regelungen gibt es? Gibt es irgendwelche Tricks? Dürfte ich in der Wohnung leben? Oder muss es rein gewerblich für die steuerliche Absetzbarkeit sein? Leider habe ich nicht viel darüber gefunden...

Ich freue mich über jede Antwort!

Steuern, Selbständigkeit, Miete, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Finanzamt, Steuerberater, Unternehmensberatung, Ladenlokal
Shisha Laden eröffnen welches Ladenlokal welche Gewerbeanmeldung?

Hi Leute,

ich bin gerade dabei ein Shisha-Laden zu eröffnen. Kapital ist genügend vorhanden .

Allerdings finde ich kein passendes Ladenobjekt in unserer City !

Aus diesem Grund bitte ich Euch mir doch zu helfen & mir mitzuteilen welches Ladenlokal in Frage kommt !

  • Ab wie viel qm wäre der Laden optimal ?

  • Welche Genehmigungen bzgl. des Laden-Objektes werden benötigt ? ( Brandschutz u.ä. ? ) oder reicht die ´´Einfach-Gewerbeanmeldung´´ aus ?

  • Kann ich denn jedes Laden-Objekt ( abgesehen von einer Praxis u.ä. ) in ein ´´Shisha-Laden´´ umbauen lassen ?

  • Kann ich den Laden als ´´Gaststätte´´ anmelden bzw. als Cocktailbar / lounge oder ähnliches & dennoch ´´Shisha´´ anbieten ?

  • Wie erzähle ich mein Vorhaben am besten dem Vermieter ? Denn jedesmal wenn ich sage : Gerne möchte ich in Ihrem Laden ein Shisha-Lokal ( modern ) eröffnen

  • So wird es, meistens, gleich zu einer Ablehnung Seitens des Vermieters kommen. --- Habt Ihr evtl. eine Idee, wie ich es besser formulieren kann ? So dass der Vermieter weiß, dass ich großen Wert auf das ErscheinungsBild lege ? & nicht gleich das ´´Shisha-Cafe-Klischee´´ vor Augen hat ?

-- Gerne könnt Ihr mir auch noch einen Lieferanten mitteilen , dieser eine sehr große Auswahl an Tabaksorten- sowie Shisha´s hat --

VIELEN DANK FÜR EURE HILFE !!!

EUER SHISHA-FRITZ :)

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