Beinahe Unfall durch Spurwechsel?

Guten Abend

Ich bin grade auf dem nachhause weg gewesen, weil ich bei meiner Freundin war. Ich war am fahren mit ganz normalen erlaubten 50 km/h.

Vor mir war ein Kreisel in den ich selber aber nicht reinfahren wollte, sondern nach rechts abbiegen um die spur auf die Autobahn zu nehmen.
Im selben Moment kam ein Transporter aus dem Kreisel raus und war auf seiner spur und ich war auf meiner Spur rechts. So fuhren wir nun nebeneinander und der Fahrer des Transporters fängt plötzlich an die Spur auf meine zu wechseln scheinbar ohne gesehen zu haben das ich rechts neben ihm fahre.

Aus Schock bin ich kleines Stück nach rechts gefahren und schnell durchgefahren so das er mich nicht trifft. Er hat mich während dem Spurwechsel scheinbar doch noch bemerkt woraufhin er angefangen hat 15 Sekunden lang durch zu hupen und sein Fernlicht angemacht hat. Er hatte das Fernlicht locker 1 Minute lang an und mich damit geblendet. Ich wusste nicht was ich falsch gemacht hab deswegen bin ich einfach weggefahren, weil es dann auf der Autobahn 120 Zone war. Er hat dann sein Fernlicht ausgemacht und ist sehr langsam gewesen schätze 70-80 km/h.

Jetzt zu meiner Frage, ich habe Angst das der Fahrer des Transporters die Polizei angerufen hat und lügt, weil er vielleicht so verärgert war darüber und quasi Rache nehmen will wegen dem Schock, das er der Polizei erzählt das ich ihm in die Spur gekommen bin und dann davongefahren wäre. Zerbreche mir die ganze Zeit den Kopf. Leider konnte ich den oder die Fahrerin nicht erkennen da es schon dunkel war.

Könnte er wirklich mich anzeigen und die Schuld auf mich schieben mit einer Lüge ? Es kam übrigens nicht zum Knall.

Danke im Voraus

Auto, Unfall, Verkehr, Recht, Verkehrsrecht, juristisch, Rechtsschutz, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, KFZ Unfall
wirtschaftllicher Totalschaden, was zahlt die Versicherung?

Hallo,

hatte am 06.11. einen Unfall.

Kaskofall.

Mein Fahrzeug ist nun als wirtschaflticher Totalschaden klassifiziert worden.


Rep. Kosten: 10.500€

Restwert: 3.600€

Wiederbesch.wert: 9.400€


Nun wurde mein Fahrzeug von einem Händler abgeholt, der mir die 3600€ in Bar gegeben hat.

Nun sind ja noch 5800€ abzgl. der SB von 300€, also 5500€ offen, die ich von der Versicherung zu bekommen habe.

Gerade mit meiner Vers. telefoniert, die zahlen mir jetzt aber nur 4000€ aus (also die differenz vom Restwert zum Wiederbeschaffungswert ABER IN NETTO)

Auf meiner Nachfrage wieso und wann ich den rest kriegen soll, hieß es, mir werde, wenn ich mir ein neues Fahrzeug kaufe, die MwST. des neuen Fahrzeuges ersetzt.

Nun sind 1500€ auf dem Fahrzeugmarkt doch eine Menge Geld, welche ich auch nicht vorstrecken kann.

Meine Frage/n nun:
  • Ist das rechtens? Ich kann mir nämlich kein Fahrzeug für 9400€ kaufen (welches ja der Restwert des Fahrzeuges war) da ich nur 7600€ bekommen habe. Und die fehlenden 1500€ Vorstrecken kann ich nicht und würde ich auch nicht wollen würden, dafür habe ich ja schließlich eine Vollkaskoversicherung.

  • Muss ich das Fahrzeug bei einem Händler kaufen um die MwSt. erstattet zu kriegen, oder kann ich das Fahrzeug auch von einem Privaten Anbieter kaufen?

Sorry das ich so weit ausgeholt habe, aber ich fande die o.g. Angaben relevant.

Ich hoffe ihr habt da selber Erfahrungen oder sogar Fachwissen.

Beste Grüße

Dennis

rechtens 100%
nicht rechtens 0%
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