MUSS man ein Gewerbe anmelden wenn man unter dem Grundfreibetrag mit seinem Jahreseinkommen bleibt (selbstständige Arbeit)?

Beispiel 2022: Grundfreibetrag liegt wohl bei 9984€.

Beispiel: Am Ende von 2022 hab ich ein Gesamtjahreseinkommen von ca. 9000€ aus Selbstständiger Arbeit.

Solange man unter dem Steuerfreibetrag von 9984€ bleibt, muss man ja keine Steuern zahlen, richtig? Erst ab dem 1. Euro der darüber geht, z.b. wenn man 9985€ verdient hat wird die Einkommenssteuer fällig, richtig?

Also macht es ja theoretisch keinen Sinn ein Gewerbe anzumelden, weil es ja sozusagen unnötig ist (für den Staat und auch für die jeweilige Person, weil keiner davon etwas hat).

Gewerbesteuer wird ja z.b. auch erst fällig wenn man über 24.500€ verdient.

Ich weiß wohl das man ein Gewerbe anmelden muss, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht (also theoretisch schon ab dem 1. Euro)

Aber praktisch macht es doch viel mehr Sinn erst ein Gewerbe anzumelden, wenn man mit seinem Gewerbe über den Steuerfreibetrag kommt - sprich 9985€ oder nicht?

Außerdem: zählt es nicht sogar als Liebhaberei wenn man ein Gewerbe anmeldet und weniger als den Grundfreibetrag im Jahr verdient?

Wenn man 100% nach deutschem Recht gehen will, sollte man wohl direkt ein Gewerbe anmelden, aber mein gesunder Menschenverstand sagt mir: macht erst Sinn, wenn man den Steuerfreibetrag überschreitet oder meint ihr man muss dann mit Strafzahlungen oder ähnliches rechnen..Steuerhinterziehung kann es ja z.b. nicht sein, wenn man weniger als den Grundfreibetrag für das jeweilige Jahr verdient.

Freue mich auf kompetente und ehrliche Antworten :)

Selbständigkeit, Geld, selbstständig, Recht, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Grundfreibetrag, Wirtschaft und Finanzen
Guthabensperre unter dem Freibetrag P-Konto?

Guten Tag,

mein Frage ist etwas komplex, hoffe ihr könnt mir folgen.

Ich habe ein P-konto worauf sich auch ein Titel befindet.

Meine geldeingang setzt sich momentan aus Kindergeld und Betreuungsgeld zusammen. Ich bleibe aber wesentlich unter der vollen Ausschöpfung meines Grundfreibetrags.

Seit einigen Monaten ist es bei der deutschen Bank so, das sie mir einen Guthabensperre ab einem Betrag von 52,60 eingerichtet haben. Ab diesem Betrag kann ich nicht mehr verfügen. Lastschriften die diesen Betrag unterschreiten gehen mangels Deckung zurück.

Das heißt ich kann über mein Geld nicht verfügen obwohl der Grundfreibetrag bei weiten nicht ausgeschöpft wurde.

Wir baten die Deutsche Bank um eine Stellungnahme, mit gesetzlicher Grundlage. Heute kam der Brief aber in keiner weise konnte mir eine Grundlage genannt werden nur das es ebenda so ist und ich ab dem Betrag von 52€ verfügen kann bis zur 1188,90€ nur ebend nicht unter diese Guthabensperre von 52 kommen darf.

Ich habe schon seit 2010 ein p Konto, habe da nie Probleme gehabt. Erst seit dem ich auf Grund von Elternzeit weniger Geldeingang habe.

Rechtlich lese ich es aber so das ich über meinen Grundfreibetrag voll verfügen muss. Was aber nicht möglich ist da sie mir 52 € sperren.

Mir wäre das klar wenn dies passiert komme ich über meinen Grundfreibetrag, aber dies ist ja nie der Fall.

Gibt es hier jemand der ein ähnliches Problem hatte. Verstehe ich vllt etwas falsch? Mir erscheint das alles nämlich sehr willkürlich und ohne Hand und Fuß.

Schulden, Bankrecht, P-Konto, Freibetrag, Grundfreibetrag, Deutsche Bank
Steuern beim Dualem-Studium und Minijob?

Hi, ich bin Max 19 und beginne am 1.9. ein Duales-Studium mit einem Bruttogehalt von etwa 1100€. Zurzeit suche ich mir einen Mini-Job auf 450€-Basis für die nächsten 3 bis 4 Monate.

Meine Frage bezieht sich auf die Versteuerung und wie das alles funktioniert. Ich wollte mir einen 450€ Job suchen, um möglichst die Steuern zu vermeiden. Allerdings würde ich ja mit einer stelle im Bereich von 700€ im Monat und den 1100€ /Monat meines Studiums nicht über den Grundfreibetrag von 10.000€ kommen dieses Jahr.

Also wäre es möglich die nächsten 4 Monate also 700€ und dann ab dem 1.9. 1100€ zu verdienen ohne Steuern zu bezahlen. Ich habe bisher noch nicht gearbeitet und keine Einkünfte gehabt. Insgesamt würde ich dann auf 7200€ kommen.

Wenn ich hier ein paar grundlegende Dinge des Steuer-Systems falsch verstehe dann entschuldige ich mich schonmal im Voraus und bitte schreibt das dazu.

Falls das in dieser Weise möglich wäre welche Steuern spare ich hier überhaupt ein und welche Beiträge müsste ich dann trotzdem leisten (kv? rv?) und wie hoch würden diese Beiträge ausfallen. Denn von der RV kann mich soweit ich weiß bei einem 450€ Job befreien.

Sollte diese Steuereinsparung funktionieren, an wen muss ich mich da wenden. Muss ich hierfür eine Steuerklärung abgeben oder kann ich das direkt bei den "Gehaltsverhandlungen" für meinen Job für die nächsten 4 Monate erwähnen und dann bekomm ich die volle summe gezahlt ohne Abzüge? Also ohne sie quasi vom Finanzamt nächstes Jahr zurück fordern zu müssen?

Ich hoffe meine Frage ist einigermaßen verständlich formuliert bzw. ich hoffe, dass jemand meinen Gedankengang folgen kann.

Viele Grüße

Finanzen, Steuern, Gehalt, Minijob, Steuererklärung, Grundfreibetrag, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Rückerstattung Lohnsteuer bei Lohnsteuerklasse VI wenn über Grundfreibetrag

Hallo zusammen,

Ich habe ab Mitte des Jahres 2013 die Aussicht parallel für 3 Arbeitgeber zu arbeiten.

Die Gesamtarbeitszeit stimmt ungefähr mit einer Teilzeitbeschäftigung von 75 % überein:

  1. Beschäftigungsverhältnis: Teilzeit 25 %, Lohnsteuerklasse I, TVöD 13
  2. Beschäftigungsverhältnis: Teilzeit 25 %, Lohnsteuerklasse VI, TVöD 13
  3. Beschäftigungsverhältnis: Teilzeit 25 %, Lohnsteuerklasse VI, pauschal 580 Euro brutto

Der jeweilige Jahresverdienst der Beschäftigungsverhältnisse 1 + 2 liegen lt. Tarifvertrag beide bereits allein genommen über dem Grundfreibetrag von 8.004 Euro, das Jahreseinkommen von Beschäftigungsverhältnis 3 liegt darunter. Das Jahreseinkommen aus allen drei Beschäftigungsverhältnissen wird bei ca. 26.500 Euro (brutto) liegen.

Aufgrund der ungünstigen Steuerklasse VI bei Beschäftigungsverhältnis 2 + 3, erwarte ich sehr hohe Lohnsteuerabzüge. Diese Erfahrung habe ich bereits in der Vergangenheit bei nur 2 Arbeitgebern gemacht.

Daher bin ich nicht sicher, ob sich eine derartige Aufteilung der Beschäftigungsverhältnisse lohnt oder ich finanziell besser gestellt wäre, wenn ich nur ein einziges Arbeitsverhältnis in Teilzeit 75% bei Lohnsteuerklasse I hätte mit einem vergleichbaren Jahreseinkommen.

Anders formuliert: Kann ich mich darauf einstellen Teile der Lohnsteuer mit dem Jahresausgleich zurückzubekommen, auch wenn mein (Gesamt)einkommen über dem Grundfreibetrag liegt bzw. werden am Ende des Jahres die Bruttoeinkommen aller drei Beschäftigungsverhältnisse miteinander addiert und so besteuert wie als hätte ich ein einziges Arbeitsverhältnis im Umfang von 75% der regelmäßigen Arbeitszeit auf Grundlage der Lohnsteuerklasse I gehabt?

Wichtig ist für mich an dieser Stelle, ob ich durch die Aufnahme von drei unterschiedlichen Arbeitsverhältnissen aufgrund der verschiedenen Lohnsteuerklassen am Ende einen finanziellen Nachteil gegenüber einem einzigen Beschäftigungsverhältnis in vergleichbarem Gesamtumfang haben werde.

Danke euch für eure Hilfe!!

Einkommensteuer, Lohnsteuer, lohnsteuerklasse, Grundfreibetrag