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Fahrlässige Körperverletzung - Einstellung gegen Geldauflage?

Hallo liebe Leute,

Da ich leider noch keine Rechtschutzversicherung habe, kann ich nicht so einfach einen Anwalt fragen und hoffe hier Hilfe zu erhalten.

Kurz zur Sache:

Ich hatte vor 14 Tagen einen Verkehrsunfall bei dem die Beifahrerin des Unfallgegners eine Prellung abbekommen hat. Ansonsten nur materieller Schaden. Die Schuld am Unfall trage zu 100% ich, da ich den Gegner beim Abbiegen übersehen habe. Ich habe mich auch mehrfach entschuldigt etc. Nach ein paar Telefonaten habe ich folgende Dinge herausgefunden: die Unfallgegner stellen laut Polizei keine Strafanzeige und die Schadensregulierung wurde bereits durch meine Versicherung durchgeführt.

Allerdings habe ich noch einen 3 seitigen Brief der Polizei zuhause, bei dem ich gebeten wurde diesen bitte schnellstens auszufüllen. Dann wird entschieden wie es weitergeht. Ich habe gelesen, dass wenn kein Straftantrag gestellt wird sowas meistens fallen gelassen wird da kein öffentliches Interesse besteht. Ich kann allerdings auf dem Bogen der Polizei ankreuzen, dass ich einverstanden bin, dass das Verfahren gegen Geldauflage eingestellt wird. Was kann passieren wenn ich das ankreuze? bekomme ich dann definitiv eine Geldauflage oder kann das Verfahren dann immer noch regulär eingestellt werden und ich muss nur die 35 € Bußgeld zahlen? Ich habe sorge, dass ich dann unnötiger Weise zur Kasse gebeten werden, obwohl das Verfahren höchstwahrscheinlich eingestellt wird. Falls es allerdings zu einem Verfahren kommen sollte (warum auch immer) wäre mir natürlich eine Geldauflage lieber. Aber halt eben nur dann, wenn es zu einem Verfahren kommt. Will mir mit dem Kreuz nicht mein eigenes Grab schaufeln.

Kann mir da jemand einen Tipp oder Hilfe anbieten?

Vielen Dank im Voraus !!

Verkehrsunfall, Recht, Anwalt, Verkehrsrecht, Fahrlässige Körperverletzung