Ehegatten Splitting mit einem Freiberufler und einem Festangestellten?

Hallo!

Ich habe jetzt STUNDEN recherchiert und versucht daraus schlau zu werden. Anscheinend verstehe ich jedoch zu grundlegende Dinge noch nicht, um das große Ganze zu verstehen.

Ich habe im Juli geheiratet, bin Freiberuflerin und mein Mann festangestellt. Ich verdiene weniger als mein Mann sodass die Steuerklassen III und V sinnvoll sind. Hier taucht bei mir schon mal die Unklarheit darüber auf, ob ich als Freiberufler überhaupt eine Wahl habe, oder ob unsere Konstellation sowieso immer die III/V vorsieht. Sogesehen zahle ich ja sowieso keine Lohnsteuer, da ich als Freiberufler Einkommensteuer zahle.

Jetzt bin ich bei der Recherche aber noch über's Ehegattensplitting gestoßen. Da heißt es, dass man zusammen veranlagt wird und bei großem Einkommensunterschied bares sparen kann. Schön und gut, aber beim Ehegattensplitting wird doch die Einkommensteuer berechnet? Mein Mann mit seiner Festanstellung zahlt doch Lohnsteuer und nicht Einkommensteuer? Wie kann man denn MEINE Einkommensteuer und SEINE Lohnsteuer bitte zusammen klatschen und damit "rumrechnen" ? Ich verstehe hier einfach den Zusammenhang nicht.

Falls Ihr ein Rechenbeispiel für eine Erklärung braucht, hier einige "etwa" Werte: Ich habe einen GEWINN von 8000, Einnahmen ca 12000. Mein Mann verdient jährlich brutto 27000, netto ca 17000.

Wenn wir nun Ehegattensplitting wählen, weil beide Steuerarten die wir sonst getrennt zahlen - wie auch immer - zusammen veranlagt werden können, wie und wer macht dann künftig Steuererklärung und vor allem - welche?

Ich freue mich schon auf die Erleuchtung D:

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Meinung des Tages: Was haltet Ihr von den Plänen zur Einführung der „Verantwortungsgemeinschaft“?

Es hört sich an wie das Paradebeispiel eines komplexen deutschen Wortes und soll 2025 eingeführt werden – die Verantwortungsgemeinschaft. Abgesichert werden sollen dadurch Alleinstehende, die Verantwortung füreinander nehmen.

Die Pläne von Bundesjustizminister Marco Buschmann

Es soll ein „Angebot für andere Nähebeziehungen“ sein, aber definitiv keine Alternative zur Ehe. Geplant ist, dass Alleinstehende, die füreinander dennoch dauerhaft Verantwortung übernehmen wollen, sich im Alltag besser unterstützen können. Dieses Modell soll möglich sein für zwei bis sechs Menschen, wenn diese beispielsweise zusammen wohnen und sich notfalls gegenseitig helfen wollen. Wichtig dabei ist das Bestehen eines persönlichen „Näheverhältnisses“. Allerdings soll das staatlich nicht kontrolliert werden. Beurkundet werden soll diese „Verantwortungsgemeinschaft“ notariell und vieles vereinfachen – etwa das Auskunftsrecht gegenüber Ärzten oder andere Vertretungsfragen. Buschmann sieht in diesem Modell die Möglichkeit der Schaffung eines symbolischen Mehrwerts und eine Vereinfachung der bürokratischen Abläufe.

Die „Verantwortungsgemeinschaft“ soll allerdings keinerlei steuerliche oder erbrechtliche Auswirkungen haben – auch das Eltern-Kind-Verhältnis soll davon unberührt bleiben. Sofern eine solche Gemeinschaft allerdings beendet wird, soll es möglich sein, einen Vermögensausgleich zu regeln.

Reaktionen aus der Politik

Günter Krings, der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, empfindet das Gesetz für überflüssig. So sei es absolut unnötig, ein neues, kompliziertes Rechtsinstitut für Alleinstehende zu schaffen, die im Alltag Verantwortung füreinander übernehmen wollten, da sie dies ja bereits könnten. Er befürchtet außerdem, dass durch dieses Gesetzt indirekt auch Vielehen anerkannt werden könnten.

Der Queer-Beauftrage der Bundesregierung, Sven Lehmann, begrüßt das Vorhaben. Er sieht darin besonders auch einen Fortschritt für queere Menschen – ihre Wahlfamilie könne dadurch rechtlich abgesichert werden.

Auch der Sozialverband Deutschland (SoVD) reagiert positiv auf das Vorhaben. Es sei ein richtiger Schritt, denn in den vergangenen Jahren haben sich nicht nur die Lebensumstände, sondern auch Partnermodelle und Familiensysteme stark verändert, so die Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier.

Unsere Fragen an Euch: Was denkt Ihr über die Verantwortungsgemeinschaft? Ist eine solche Einführung sinnvoll? Wie bewertet Ihr diese im Vergleich zur Ehe? Ist die Ehe – besonders mit den steuerlichen Vorteilen, die es derzeit noch gibt, noch zeitgemäß oder sollte auch hier die gesetzliche Lage neu bewertet werden?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!

Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/verantwortungsgemeinschaft-100.html

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/verantwortungsgemeinschaft-buschmann-100.html

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