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SKODA-Werkstatt findet Fehler nicht - Rechnung trotzdem bezahlen (Werkvertragsrecht)?

Hallo, ich habe eine rechtliche Frage. Mein alter Skoda Fabia I springt nicht mehr an wenn der Motor warm ist. Die freie Werkstatt meines Vertrauens findet den Fehler nicht. Tipps in gutefrage.net brachten mich nicht weiter, habe aufgrund dieser Tipps in der freien Werkstatt viel Geld für das Auswechseln von Teilen gezahlt die nicht fehlerursächlich waren..

Deshalb war ich in der SKODA-Vertragswerkstatt.

(zur Technik siehe meine vorhergehenden Fragen hier zu diesem Thema).

Obwohl der Wagen nicht ansprang als er in der Skoda-Werkstatt stand fanden die den Fehler nicht.

Es wurde mir dann vorgeschlagen die Drosselklappe zu wechseln weil das am ehesten die Ursache sein könnte. Würde 1000.-€ kosten. Allerdings ohne Garantie, dh. wenn das ein erfolgloser Reparaturversuch aufgrund Fehldiagnose ist soll ich die 1000.- trotzdem zahlen.

Im Kaffeesatz lesen kann ich selber, rein aufgrund der Vermutung lasse ich nicht für 1000.- Drosselklappen wechseln.. Deshalb meine Frage wie das rechtlich ist:

Für die erfolglose Fehlerdiagnose bei Skoda bezahlte ich schon 150.- € (leider, das war wohl mein Fehler).

Ich brauche jedoch eine verbindliche Fehlerdiagnose als Grundlage für einen Reparaturauftrag und muss deshalb nochmal zu Skoda in die Werkstatt. Will aber nicht nochmal für nicht und wieder nichts Geld bezahlen.

Ist es nicht so, dass die Skodawerkstatt ihren Teil des Werkvertrages nicht erfüllt wenn sie behauptet den Fehler nicht zu finden? Muss ich dann Geld für die erfolglose Fehlersuche bezahlen oder kann ich sagen: "Deal war eine (verbindliche) Fehlerdiagnose, die seid ihr mir schuldig geblieben also brauche ich nichts zu bezahlen???

(Anmerkung: es handelt sich nicht um einen 12-Zylinder-Hightech-Ferrari sondern um einen simplen 18 Jahre alten Skoda... Unfassbar dass die Vertragswerkstatt nicht weiß weshalb die Kiste nicht anspringt...)

Danke schon mal für die Rechtsauskunft...

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Darf mein RA das Mandat kündigen, wenn ihm teilweise die Vollmacht eingeschränkt wurde? (er verstieß gegen die Vollmacht und legte dann Mandat nieder)?

Hallo,

ich habe meinem RA die Vollmacht teilweise eingeschränkt.

Das begründet sich damit, weil aktenkundig "Mängel" auftreten.

Der RA verstieß gegen die Vollmacht und legte dann Mandat nieder, als sie dem RA eingeschränkt wurde. Er verstößt gegen die Vollmacht/Mandat , trotz Mandatsniederlegung. Schreibt an Gericht und empfängt Schreiben vom Gericht. Der RA beantwortet das dann sogar.

Vom Gericht habe ich zu diesem Schriftverkehr keine Kenntnis. Obwohl das Gericht klar dargelegt ist - es ist kein Mandat mehr vorhanden und kein Vertretungsberechtigter RA!

Danke für aufrichtige Antworten! LG

 

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Dienstvertrag - kein einseitiges Rechtsgeschäft 
Die Aufgabe den Mandanten zu verteidigen, zu vertreten und seinen Willen durchzusetzen  (nennt man so - für alle sie meinen sinnfreie Kommentare abzugeben)

Der RA handelt als selbstständige Person und haftet als Selbstständiger.
Er kassiert für erbrachte Leistungen.

Was Ihr wissen dürft und vielleicht wichtig wäre:
Das Gericht  fragte den -  meinen- RA an, ob er nun für den Kläger, oder den Beklagten tätig ist.     ????

Es gibt auch Beschluss das er Parteiverräter ist (aktenkundig:   ....für den Kläger tätig)

 

Was kommentiert/antwortet Ihr dazu ?

LG

 

 

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