Guten Tag,
laut Antragsformular auf Zulassung zur Abgabe von stimm-, sprech-, und sprachtherapeutischer Leistungen an Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen muss ich unter Punkt 3. ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach §30 Abs. 5 BZRG beifügen.
Ich war soeben beim Bürgeramt und wollte ein Führungszeugnis für den Antrag auf Zulassung zur selbständigen Logopädin beantragen. Dabei wurde mir mitgeteilt, dass es 1. direkt an die Behörde geschickt werden muss inkl. Name und Anschrift der Behörde sowie Aktenzeichen und Verwendungszweck (ich kann es also nicht selber im Antragsformular beifügen) und 2. es sich laut §30 um ein erweitertes Führungszeugnis handelt, welches einer schriftlichen Aufforderung durch sie bedarf.
"Bei der Antragstellung ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG für die Erteilung eines solchen Führungszeugnisses vorliegen."
Wie soll ich nun weiter vorgehen?
Die Zuständige Behörde (BKK Landesverband Mitte) schickt mir nur irgendeinen allgemeinen Link bzw. der Antragsstellung auf meine Nachfrage zurück.