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Wie nah darf ich einen Carport an die Grundstücks- Grenze bauen?

Da ich auf diese Frage bislang keine Antwort erhalten habe stelle ich sie hier noch einmal: Unser Bauamt hat im Rahmen einer Bauvoranfrage zuerst Folgendes zu unserer Carportplanung gesagt. Da es entlang der Grenze unseres Grundstücks verlaufen würde, an der der Gehweg entlang geht, müssten wir eigentlich 3 m Abstand von der Mitte des Gehwegs aus gemessen einhalten. Da dieser 3 m breit ist, wären es also 1,5 m von unserer Grundstücksgrenzen entfernt. Als ich stärker nachharkte, womit das begründet sei, fragte die Zuständige bei ihrem Vorgesetzten nach. Der teilte mir mit, dass ich an der Grenze bauen dürfe, da die Stadt ja keinen Ölecke haben will, was bedeuten soll, dass die Stadt nicht möchte, dass zwischen Carport und Gehweg ein Streifen entsteht, der von mir ja evtl. nicht gepflegt werden würde oder gar zu Lagerzwecken genutzt werden könnte. Egal warum mir dieses nun inzwischen im Genehmigungsfreistellungsverfahren erlaubt wurde, das Buaschild mit dem gründen Punkt ist zumindest da. Eigentlich habe ich nun aber doch noch Fragen, die aufgekommen sind. Im § 6 BauO NRW "Absatz 11.5 Öffentliche Verkehrsfläche" und "Absatz 11.8 max. Grenzbebauung" habe ich nun aber Folgendes gefunden: Absatz 11 begünstigt nunmehr auch Gebäude an der öffentlichen Verkehrsfläche, nicht mehr nur Gebäude an der Nachbargrenze. Die Beschränkung auf 9 m entlang einer Grenze bezieht sich wie bisher nur auf die Nachbargrenze. Grenzen zur öffentlichen Verkehrsfläche sind keine Nachbargrenzen. Die Länge einer Bebauung an der Grenze zur öffentlichen Verkehrsfläche wird nicht mehr auf die maximal zulässige Grenzbebauung von 15 m angerechnet. An der Grenze zur öffentlichen Verkehrsfläche sind Gebäude nach Absatz 11 abstandflächenrechtlich ohne Begrenzung der Länge der Grenzbebauung begünstigt. Einschränkungen aufgrund planungsrechtlicher Bestimmungen bleiben unberührt. 1. Heißt das jetzt, dass ich außer den genehmigten 9m Carport bzgl. der max. Grenzbebauung von 15m nicht Berücksichtigung finden und ich diese noch voll für ein weiteres priviligiertes Gebäude zur Verfügung habe? 2. Heißt das, dass ich das Carport auch bspw. 12m lang bauen könnte, da es ja am Gehweg steht? 3. Was bedeutet das für die Nutzung? Könnte ich z.B. das Carport nach hinten in eine überdachte Terrasse übergehen lassen, die nicht zu den priviligierten Gebäden gehört, nur weil diese am Gehweg und nicht an einer Nachbarschaftsgrenze läge? Bei der Stadt werde ich nicht nachfragen. Warum dürfte aus der oben beschriebenen Situation her klar sein.

Hausbau, Garage, Carport, Grenze, Bebauung, Grenzabstand
Hat man Mitbestimmungsrecht beim Neubau des Nachbars?

Guten Tag,

Ich hoffe ihr könnt mir bisschen weiterhelfen.

Ich lebe etwas ausserhalb von Hannover und würde gerne auf mein Grundstück ein neues Haus bauen lassen. Das Grundstück ist nicht bebaut und es gibt auch kein Bebauungsplan in dem Gebiet. Das heisst ich müsste mich an die nähe Umgebung halten wie die gebaut haben. Alles soweit gut.

Nun habe ich meinen Architekten beauftragt die Pläne zu machen und dies beim Bauamt einzureichen. Da es ein hin und her war mit dem Bauamt und die meinten das das Objekt zu groß ist habe ich es deutlich kleiner Planen lassen. Das Bauamt hatte mir nun mitgeteilt, nachdem unser Architekt den neuen Plan eingereicht hatte, dass es so Genehmigungsfähig ist. Sie bräuchten nur noch die Zustimmung des Nachbarn da unsere Einfahrt und die Garage an der Grenzen des Nachbarn ist. Einfahrtslänge ist ca 17 Meter plus 9 Meter Garage.

Die Nachbarin wollte das nicht unterschreiben und hat einen Termin beim Bauamt gemacht und Sie hat jetzt eine Einsicht bekommen von den Bauplänen. Was dabei rausgekommen ist weiss ich noch nicht da der Termin erst nächste Woche ist. Klar könnte ich die Garage weg lassen oder umsetzen was ich aber nicht möchte da es dort perfekt passt.

Mein frage nun, hat die Nachbarin Mitspracherecht wie gross usw das Haus sein darf? Woher stand da ein etwas kleineres Haus was abgerissen wurde das neue Haus ist deutlich größer. Das Bauamt hatte ja den neuen Plan so gut wie genehmigt.

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. danke

Haus, Recht, Architekt, Nachbarschaft, Nachbarschaftsrecht, Neubau, Bebauung