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Mutter zeigt sich nicht Kooperativ / Abzweigungsantrag Kindergeld?

Abzweigungsantrag Kindergeld Hallo community Ich habe noch nie im Leben Kindergeld bekommen, da ich im Kinderheim aufgewachsen bin. Nun wohne ich alleine und versuche Kindergeld zu bekommen, aber meine Mutter zeigt sich nich kooperativ und weigert sich den Antrag auszufüllen. Meine Frage jetzt ob das unter den untrigen Punkten fällt, vielleicht gibt es ja hier welche die was wissen.

Abzweigungsantrag ist ein Ausnahmefall

Kann nicht sichergestellt werden, dass das Kindergeld auch tatsächlich dem Kind zugute kommt, kann das Kind im Sonderfall einen Antrag auf Abzweigung stellen (§ 74 EStG). Dies hätte zur Folge, dass zwar weiterhin die Eltern anspruchsberechtigt sind, das Kindergeld jedoch an das Kind direkt ausgezahlt (abgezweigt) wird. Der Anspruch selbst geht also nicht über, lediglich die Zahlungen werden weitergeleitet. Voraussetzungen

Eine Abzweigung des Kindergeldes ist nur dann möglich, wenn der Kindergeldberechtigte regelmäßig keinen oder nur geringen Unterhalt zahlt (geringer als die Höhe des anteiligen Kindergeldes). Davon ist auszugehen, wenn der Berechtigte/ Elternteil:

dauerhaft kein oder nur unregelmäßig Unterhalt zahlt
nur Unterhalt zahlt, der unter der Höhe des anteiligen Kindergeldes liegt
mangels Leistungsfähigkeit (nicht genügend Einkommen) keinen Unterhalt zahlt
seine Unterhaltspflichten bereits durch dich Gewährung einer angemessen Erstausbildung erfüllt hat und für eine Zweitausbildung kein zivilrechtlicher Unterhaltsanspruch besteht. In diesem Fall wird keine Unterhaltspflicht verletzt, dennoch kann das Kindergeld abgezweigt werden
Kindergeld, abzweigungsantrag
Informiert die Familienkasse meine Eltern über Abzweigungsantrag?

Hallo liebe Community,

Vor zwei Jahren bin ich in eine eigene Wohnung gezogen, arbeite seitdem nebenher und beziehe Unterhalt von meinem Vater, da meine Eltern getrennt voneinander leben. Bisher hat mir das Geld auch gereicht, da ich nicht wirklich viel brauche und mir alles weitere erarbeiten kann. In diesem Monat beginne ich jedoch ein Studium, welches natürlich mit Kosten, wie z.B. den Semestergebühren und Lernmitteln verbunden ist. Hinzu kommt, dass ich aufgrund mangelnder Zeit nun nicht mehr als 450€ nebenher erwirtschaften kann. Das Kindergeld hat meine Mutter mir bisher nicht ausgezahlt, was ich ihr bisher auch nicht verübelt habe, da sie bis vor zwei Jahren ja auch in jeder Hinsicht für mich gesorgt hat und ich, wie schon erwähnt, arbeiten ging. Jetzt wird die Luft für mich jedoch dünner und ich musste sie nach dem monatlichen Zuschuss, der mir ja eigentlich auch zugute kommen sollte, fragen. Leider ist sie nicht bereit mir das Geld zu geben und mir ist nicht gerade danach sie darauf zu verklagen. Man kann jedoch einen Abzweigungsantrag stellen, sofern der kindergeldberechtigte Elternteil kein Unterhalt zahlt. Meine Frage ist aber, ob die Familienkasse meine Mutter über diesen Antrag informieren wird. Klar, sie werden die Zahlung an sie nicht wortlos einstellen, aber wird sie Kopien meines Antrages und meiner Schilderung des Falles bekommen? Oder fällt dies unter das Briefgeheimnis?

Vielleicht habt ihr ja schon einmal Erfahrungen damit gemacht. Ich danke euch!

Geld, Unterhalt, Familienrecht, Eltern, Familienkasse, Kindergeld, Sozialhilfe, Universität, abzweigungsantrag