Zweitname streichen lassen SBGG?
Hallo community, ich habe meinen Antrag für die Anmeldung durch das SBGG bereits abgegeben, aber nur einen Name als neuen Vorname gewählt, da ich meinem offiziellen zweitname nicht mag und er im Verhältnis zum ersten unnötig ist, da er fast identisch ist. Ich dachte bisher es sei möglich, jedoch sehe ich aufeinmal Beiträge, die sagen man kann die Anzahl nicht ändern. Daher stellt sich die Frage, ob mein Antrag nun abgelehnt wird und ich mir einen anderen Name für den zweitname aussuchen muss?
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SBGG?
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Das neue selbstbestimmungsgesetz
1 Antwort
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Es geht momentan um, dass man die Anzahl der gegebenen Namen beibehalten muss. Das ist so allerdings nicht richtig und steht mit keinem Wort im Gesetz. Damit würde ich an deiner Stelle argumentieren, sollte dein Antrag aus diesem Grund abgelehnt werden.
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Okay ich werde es probieren, sollte es Probleme geben. Danke!