Zweimal Elternzeit nacheinander?

3 Antworten

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Grundsätzlich hast du als Vater für jedes Kind einen Anspruch auf Elternzeit von bis zu drei Jahren, die du innerhalb der ersten acht Lebensjahre des Kindes nehmen kannst. Du kannst die Elternzeit auch aufteilen, musst aber mindestens zwei Monate am Stück nehmen, wenn du Elterngeld beziehen möchtest.

Wenn du für dein erstes Kind noch keine Elternzeit genommen hast, kannst du dies noch nachholen, solange das Kind noch nicht acht Jahre alt ist. Du musst aber beachten, dass du die Elternzeit spätestens 13 Wochen vor dem gewünschten Beginn bei deinem Arbeitgeber schriftlich beantragen musst. Außerdem musst du angeben, für welche Zeiträume innerhalb von zwei Jahren du Elternzeit nehmen willst.

Wenn du während der Elternzeit für dein erstes Kind ein weiteres Kind bekommst, kannst du die Elternzeit für das erste Kind vorzeitig beenden und für das zweite Kind eine neue Elternzeit beantragen. Dies musst du ebenfalls spätestens 13 Wochen vor dem gewünschten Beginn tun. Dein Arbeitgeber kann dem Antrag nur aus dringenden betrieblichen Gründen widersprechen.

Du kannst also für beide Kinder jeweils zwei Monate Elternzeit nehmen, musst aber darauf achten, dass du die Anträge rechtzeitig und korrekt stellst. Ich wünsche dir und deiner Familie alles Gute!…

Woher ich das weiß:Recherche

Elli113  22.11.2023, 14:08

Kleine Korrektur: nach dem 3. Geburtstag des Kindes kann man keine drei Jahre Elternzeit mehr nehmen, sondern nur noch maximal 24 Monate.

Anders gesagt: will man keine Zeit verschwenden, muss man ein Jahr Elternzeit vor dem 3. Geburtstag nehmen und hat dann immer noch 24 Monate bis zum 8. Geburtstag des Kindes übrig.

Alex8712 
Beitragsersteller
 19.11.2023, 09:38

Wie wird das dann mit dem Elterngeld ablaufen? Wie wird das für die jeweiligen 2x2 Monate berechnet?

HasseLeben33  19.11.2023, 10:09
@Alex8712

Das Elterngeld für die 2x2 Monate hängt von deinem Einkommen vor der Geburt des zweiten Kindes ab. Der Vergleichszeitraum ist der 12-Monatszeitraum vor der Geburt. Bei Elterngeld für das erste Kind werden diese Monate übersprungen. Ein Geschwisterbonus von 10 %, mindestens 75 Euro (Basiselterngeld) oder 37,50 Euro (ElterngeldPlus) pro Monat, wird gewährt, wenn ein weiteres Kind im Haushalt lebt. Beispiel: Bei einem monatlichen Nettoeinkommen von 2.000 Euro vor dem ersten Kind beträgt das Elterngeld für das zweite Kind 1.430 Euro pro Monat mit Geschwisterbonus, insgesamt 4.290 Euro für 2x2 Monate.

Alex8712 
Beitragsersteller
 20.11.2023, 11:09
@HasseLeben33

Danke für die Erklärung.

Eine Sache habe ich noch nicht verstanden. Welches Gehalt wird für das Elterngeld dann herangezogen? Das Gehalt vor der Geburt des ersten Kindes oder des zweiten Kindes?

Elli113  22.11.2023, 14:10
@Alex8712

Du kannst für Kind 1 kein Elterngeld mehr beantragen, weil nach dem 14. Lebensmonat der Bezug nicht unterbrochen werden darf und ElterngeldBasis ohnehin nur bis zum 14. Lebensmonat möglich ist.

Dir bleiben die Elterngeldmonate für Kind 2.

Grundlage für die Berechnung sind jeweils die letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes oder bei Selbstständigen das letzte Kalenderjahr.

Elli113  22.11.2023, 14:14
@HasseLeben33
Das Elterngeld für die 2x2 Monate 

Er hat aber keinen Anspruch auf Elterngeld fürs erste Kind mehr.

 wenn ein weiteres Kind im Haushalt lebt.

Wenn ein Kind unter 3 Jahren im Haushalt lebt.

Bei Elterngeld für das erste Kind werden diese Monate übersprungen

Nein. Ausklammerungstatbestände kommen höchstens für das zweite Kind in Betracht, aber da hier der Vater fragt, der bisher offensichtlich kein Elterngeld bezogen hat, kommt kein Ausklammerungstatbestand in Betracht - das sind nämlich im Wesentlichen der Mutterschutz und Monate bis zum 14. Lebensmonat des Kindes, in denen Elterngeld bezogen wurde

 Bei einem monatlichen Nettoeinkommen von 2.000 Euro vor dem ersten Kind beträgt das Elterngeld für das zweite Kind 1.430 Euro pro Mona

Das ist falsch. Maßgeblich für die Berechnung sind die letzten 12 Kalendermonate vor Geburt des Kindes. Wurde Kind 2 im November 2023 geboren, sind die Monate Oktober 2022 bis Oktober 2023 maßgeblich (bei Angestellten; bei Selbstständigen wäre es das letzte Kalenderjahr, also 2022).

Elternzeit kannst du klar nehmen, Elterngeld ist ein anderes Thema.


Alex8712 
Beitragsersteller
 20.11.2023, 11:10

Danke für die schnelle Antwort.

Ich glaube das geht. Du kannst ja die ersten 3 Jahre Elternzeitnehmen pro Kind.