Zwei Kleinunternehmen Gleichzeitig?
Hallo,
ich hatte vor einigen Jahren ein Gewerbe (Kleinunternehmen) welches ich dann aufgrund von Zeitmangel aufgellst hatte. Das ist jetzt schon 3 Jahre her und soweit ich weiß müssen es 5 Jahre sein.
Mittlerweile bin ich verheiratet und meine Frau hat ein Kleinunternehmen im Bereich Online Kleidung. Ich wollte fragen ob Sie ein zweites Online Gewerbe in Richtung Floristik eröffnen könnte, oder ob das dass Finanzamt nicht erlauben würde?
Danke
3 Antworten
Dein Gewerbe hat nichts mit dem deiner Frau zu tun.
Sie kann so viele Gewerbe anmelden, wie sie will. Wenn alles von einem Betriebssitz aus geführt wird, kann auch alles eines sein. Juristisch sind diese Gewerbe ja eh nicht selbständig, denn alle sind mit ihr identisch. Deshalb kann sie die Kleinunternehmerreglung auch nur in Anspruch nehmen, wenn sie mit allen gewerblichen Tätigkeiten die Umsatzgrenzen nicht überschreitet. Kommt sie darüber, betreibt sie das Gewerbe eben in der Regelbesteuerung (mit MwSt).
Hallo, Ich mache jetzt seid ungefähr einem Jahr eine Ausbildung beim Finanzamt aber das weiß ich sogar :D
Da sie Unternehmer nach §2 Umsatzsteuergesetz ist, kann sie nur ein Unternehmen haben. Sie kann also ihr Gewerbe aufmachen aber es wird unter das selbe Unternehmen gezählt.
Hoffe Ich konnte ein wenig weiter helfen!
Oh, das heißt einfach ein weiteres Gewerbe unter den selben Namen eintragen mit einer anderen Tätigkeit und gut ist?
Deine Frau kann so viele Gewerbe anmelden wie sie will, umsatzsteuerlich handelt es sich dennoch um ein einziges Unternehmen. Wenn der Jahresumsatz zusammen gerechnet über 22.000 € beträgt, entfällt die Kleinunternehmerregelung.
Das ist jetzt schon 3 Jahre her und soweit ich weiß müssen es 5 Jahre sein.
Man ist fünf Jahre gebunden, wenn man als Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung optiert, das ist alles.
Also kann sie noch ein Gewerbe öffnen und schauen das sie unter 50,000€ bleibt ja?
Nein.
Wenn sie in diesem Jahr mit ihren Umsätzen über 22.000 € kommt, fällt die Kleinunternehmerregelung weg. Vielleicht solltest du § 19 Umsatzsteuergesetz mal richtig lesen.
https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html
Und was genau meinst du mit den 5 Jahren, hab’s nicht gescheckt sorry…
Ich bezog mich auf die Aussage in deiner Frage. Was genau meintest du denn?
Eine 5-Jahre-Frist gibt es nur in § 19 Absatz 2 UStG:
Der Unternehmer kann dem Finanzamt bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung (§ 18 Abs. 3 und 4) erklären, dass er auf die Anwendung des Absatzes 1 verzichtet. Nach Eintritt der Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung bindet die Erklärung den Unternehmer mindestens für fünf Kalenderjahre.
Das zweite Gewerbe Jahr erlaubt ja 50.000€ für Kleinunternehmer. Meine Frage war einfach das wenn man ein Gewerbe schließt, es nach meinem Wissens nach erst wieder in 5 Jahren eröffnen kann
Das zweite Gewerbe Jahr erlaubt ja 50.000€ für Kleinunternehmer.
Das ist ein Irrtum. § 19 UStG:
Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 22 000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.
Der Betrag von 50.000 € bezieht sich auf den voraussichtlichen Umsatz des laufenden Jahrs. Wenn du davon ausgehst, dass der Umsatz in 2022 unter 50.000 € bleibt, dann gilt für 2022 die Kleinunternehmerregelung. Wenn der Umsatz in 2022 aber 22.000 € übersteigt, entfällt ab 2023 die Kleinunternehmerregelung.
Meine Frage war einfach das wenn man ein Gewerbe schließt, es nach meinem Wissens nach erst wieder in 5 Jahren eröffnen kann
Und das ist aucb falsch. Eine derartige Regelung gibt es nicht.
Das zweite Gewerbe Jahr erlaubt ja 50.000€ für Kleinunternehmer.
also braucht jeder Kleinunternehmer nur mehrere Gewerbe anmelden, schon ist die Umsatzsteuer Geschichte!
dummerweise kennt der Staat diesen "Trick". deine Aussage ist Quatsch mit Soße!
Ja aber ihr unternehmen ist mittlerweile im zweiten Jahr. Also kann sie noch ein Gewerbe öffnen und schauen das sie unter 50,000€ bleibt ja? Und was genau meinst du mit den 5 Jahren, hab’s nicht gescheckt sorry…