Zwang zur Unterschrift eines Lebensvertrages?

9 Antworten

Ein Lebensvertrag, auch Non-Suizid- oder Anti-Suizidvertrag genannt:

"Wenn jemand unter starkem Druck steht, sich etwas anzutun, kann eine schriftliche Vereinbarung, für eine bestimmte Zeit sich eben nichts anzutun, sondern andere Verhaltensweisen zu wählen, zum Beispiel zum Pflegepersonal zu gehen und zu besprechen, welche Skills helfen, ein Gewinn sein."

https://psychiatrietogo.de/tag/lebensvertrag/

Hier ein Beispiel, wie so etwas aussehen kann:

https://www.erpeka.de/ib/site/documents/media/61751f5a-67f3-f8ca-c49b-388df1e69244.pdf/DBT-Lebensvertrag.pdf

Okay, gehen wir das langsam an.

Was ist genau die Ausgangslage? Wann bzw. bis wann sollst du den unterschreiben?

Ich frage weil ich ja eher nicht glaube das du Freitag nachmittag spät bei deiner Therapeutin warst.

Es scheint ja um eine Einweisung nach PsychKG zu gehen. Dafür must du akut in Gefahr sein. Wenn du heute morgen ZB das Ultimatum bekommen hast und du tust dir das ganze Wochenende nichts an, dann ist es wenig glaubhaft das du Montag ZB auf einmal in totaler Gefahr bist nur weil du den dummen Vertrag nicht unter schreibst.

Ob sie das kann... da fehlen halt ein paar Infos. An sich kann sie das als ambulante Therapeutin nicht, wenn sie nicht gerade zu einer Klinik gehört. Sie kann aber die Stelle alarmieren wo das kann. Das kann abhängig von deinem Bundesland die Polizei, das Ordnungsamt oder die psychatrische Klinik mit dem Versorgungsauftrag für deinen Wohnort sein. Die müsten dann nach dir schauen und wenn sie dich für in Gefaht halten mit nehmen. Bei der Polizei reicht es meiner Erfahrung nach aus, klar deutlich und ruhig zu sagen das du dir nichts antun möchtest das sie wieder ab ziehen. Ich könnte mir vorstellen das ein Artzt eher auf deine Therapeutin hören würde.

Du müstest selbst wenn sie dich mit nehmen innerhalb von (Je nach Bundesland) 1-3 Tagen mit einem richter reden dürfen. Dort könntest du auch betonen das du dir nichts antun möchtest und das ganze nur ein dummes Machtspielchen deiner Therapeutin war. Sehr wahrscheinlich würde der dich dann raus lassen wenn du das klar genug rüber bringst.

Ich persönlich würde mich weigern den zu unterschreiben und der Therapeutin sagen das ich die Behandlung abbreche wenn sie mich noch einmal bedroht.

Da ich deine genaue Lage aber nicht kenne, kann es sein das ich da irgendwas nicht weis und das das Vorgehen in deinem Fall nach hinten los gehen würde. Wenn du magst kannst du noch ein paar Details zu deiner Situation geben, gerne auch per PN dann kann ich dir vlt mehr sagen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Tamtamy  12.10.2018, 20:28

Bei einem 'Lebensvertrag' geht es doch nicht um 'Machtspielchen seitens der Therapeutin'! Das ist einfach absurd.
Eine Therapeutin (bzw. Therapeut), insbesondere wenn sie nur ambulanten Kontakt hat zur Klientin und zugleich die einzige professionelle Bezugsperson ist, braucht, um sinnvoll und verantwortlich arbeiten zu können, die verlässliche Zusage und Selbsteinschätzung der Patientin, dass sie sich nicht lebensgefährdend verhält. - Wenn sich die Patientin zu einer solchen Selbstverpflichtung nicht in der Lage sieht, dann ist eine weitere ambulante Arbeit nicht verantwortlich zu machen. That's all.
Woher ich das weiß: einschlägige Berufserfahrung.

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Kerosine  12.10.2018, 21:07
@Tamtamy

Du ich versteh schon den beruflichen und haftunsrechtlichen Stand der Therapeutin.

"Machtspielchen" bezog sich nur darauf was der / die FS im Ernstfall dem Richter sagen könnte, das mus ja nicht stimmen nur funktionieren. (Ich hab ganz gute Erfahrungen damit gemacht mich als Querulantin statt als selbstgefährdend dar zu stellen.)

Und die Therapeutin scheint (ich hab ja nur die unvollständige Schilderung der FS) schon den rein profesionelen Rahmen über schritten zu haben. Sie hat ihr ja nicht mit Behandlungsabbruch (was ihr gutes Recht ist) sondern mit PsychKG. Wenn sie die FS tatsächlich für so gefährdet hält das sie ein PsychKG in Erwägung ziehen mus hätte sie sie ja gar nicht einfach so nach Haus gehen lasen dürfen. Wenn sie das WE zu Haus verbringen läst halt ich die Drohung mit PsychKG einfach für überzogen und auch juristisch fragwürdig (es sei denn es hat dabei Detais wo wir nicht kennen).

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Tamtamy  12.10.2018, 21:08
@Kerosine

Okay - Du hast das gut und nachvollziehbar dargestellt.

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Es ist nicht wirklich so, als hätte so ein Vertrag irgendeine Rechtskraft. Das sollte dem Rehabilitand nur helfen sich an etwas zu halten, quasi als therapeutische Unterstützung.

Dass Ihre Therapeutin Sie nicht einweisen lässt, ist wohl eher ein Entgegenkommen ihrerseits, denn der Vertrag zeigt Ihr nur, dass Sie bereit sind in einem bestimmt Raum sich möglicherweise nicht umzubringen.

"Wie kann man dagegen agieren?" - Du bist doch der verkörperte (Ess-Störung, hm?) Widerstand.

Eine psychotherapeutische Arbeit mit dir macht nur Sinn, wenn du selber innerlich darin einwilligst.

Bei lebensbedrohlichen Situationen kann man dich gegen deinen Willen in eine stationäre Behandlung einweisen.

Ich verstehe das so. Du hast dich suizidal geäußert. Die Therapeutin bespricht mit dir den Lebensvertrag und verlangt das du unterschreibst. Ja, solltest du das nicht unterschreiben ist die Therapeutin verpflichtet weitere Schritte einzuleiten. Es liegt also an dir ob du unterschreibst oder nicht.