Zuschlag von 0.5 %/Monat bei späterer Rente ab 63?

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Der Zuschlag von 0,5% pro Monat wird nur dann gezahlt, wenn man die Regelaltersrente später als mit Erreichen der Regelaltersgremnze beantragt. Ob dies sinnvoll ist, muss man im Einzelfall betrachten.

Es gibt Leute, die im Regelrentenalter noch voll arbeiten und aus steuerlichen Gründen die Rente erst später beantragen. Lohnen tut sich das nur, wenn man eine hohe Lebenserwartung hat.

Ich hatte einen Fall, bei dem ein Versicherter erst mit 75 Jahren seine Regelaltersrente beansprucht hat, weil er sich im Ausland befand. Da ihm die Rente bereits ab Vollendung des 65. Lebensjahres zustand, hat er einen Zuschlag von 60% bekommen.

Die Altersrente für langjährig Versicherte ab Vollendung des 63. Lebensjahres ist mit einem Abschlag von 0,3% pro Monat vor dem regulären Renteneintritt versehen. Einen Zuschlag gibt es bei späterer Beantragung nicht, aber der Abschlag wird abgeschmolzen,

Die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte gibt es für Geburtsjahrgänge ab 1964 ab Vollendung des 65. Lebensjahres. Doch einen Zuschlag gibt es auch für diese Rente nicht, wenn man sie nicht frühestmöglich in Anspruch nimmt.