Zusätzliches Einkommen aus Stipendium aus dem Ausland Ehepartner?
Meine zukünftige Ehefrau, nicht deutsche Staatsbürgerin, macht zur Zeit ein (Online-)Studium in Ihrem Heimatland, wohnt aber in Deutschland (bald mit mir zusammen).
Für das Studium bekommt sie monatlich einen gewissen Betrag aus Ihrem Heimatland im Rahmen eines Stipendiums überwiesen.
Sonst bezieht sie kein Einkommen in deutschland, da sie zur Zeit nicht arbeitet. Ich arbeite vollzeitlich.
Müssen wir ihr Stipendium irgendwo angeben, versteuern oder Ähnliches? Spätestens bei der Steuererklärung muss man es bestimmt erwähnen, aber vielleicht vorher auch schon?
Danke für eure Hilfe.
LG
Aus welchem Land kommt das Stipendium
Aus der Ukraine.
1 Antwort
Stipendien, die aus öffentlichen Mitteln oder von zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtungen, denen die Bundesrepublik Deutschland als Mitglied angehört, zur Förderung der Forschung oder zur Förderung der wissenschaftlichen oder künstlerischen Ausbildung oder Fortbildung gewährt werden sind gem §3 Nr 44 EStG steuerfrei.
Neben diesen Stipendien aus "öffentlichen Mitteln" sind nach § 3 Nr. 44 S. 2 EStG auch finanzielle Unterstützungen befreit, die von bestimmten privatrechtlichen Stipendiengebern geleistet werden.
Stipendien aus Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union ohne DBA mit Deutschland stammen aus keiner der in § 3 Nr. 44 EStG genannten Quellen – und sind daher nicht steuerbefreit.
Deutschland hat mit fast allen Staaten in irgendeiner Form ein DBA, es ist jedoch wichtig zu wissen was drinne steht
Vielen Dank für die Antwort. Wenn ich das richtig recherchiert habe hat die Ukraine ein DBA mit Deutschland, richtig?