Zur Therapie zwingen?
Kann das Arbeitsamt Menschen zu einer Therapie zwingen?
Und was passiert, wenn die Therapie dem Betroffene nichts bringt?
Oder er sofort wieder rückfällig wird?
Oder darf es keine Nachteile geben?
Und wer entscheidet dann über den Erfolg einer Therapie?
8 Antworten
Na ja, indirekt!
Wenn Du dich darauf berufst krank zu sein, können und dürfen die natürlich Nachweise anfordern.
Bringst Du diese nicht, gibt es halt eine Sperre.
Aber zwingen selbst können die dich nicht. Musst dann aber halt mit den Konsequenzen klar kommen.
Wenn Du nicht arbeiten kannst, weil Du körperlich oder seelisch stark eingeschränkt bist, ist eine Therapie ein Hilfsangebot - also eine Chance, gesund zu werden oder den Zustand merklich zu verbessern.
Wenn Du therapeutische Maßnahmen ablehnst, bedeutet dies, dass Du Dich Deiner grundlegenden Pflicht, für Dein Auskommen zu arbeiten, entziehen willst.
Wer aus eigenem Verschulden kein Geld erwirtschaftet, verdient auch die Unterstützung der Gesellschaft nicht. Warum sollte die Solidargemeinschaft Deine Faulheit finanzieren?
Es liegt also in Deinem eigenen Interesse, an Deiner Gesundung zu arbeiten, um Deine Hilfsbedürftigkeit zu beenden.
Nein, niemand kann dich zu einer Therapie zwingen.
Wenn du aber gesundheitliche Probleme hast, wirst du ggf. anders eingestuft (z.B. als Reha-Fall oder als berufsunfähig etc.) Die Agentur für Arbeit kann ein amtsärztliches Gutachten veranlassen, um deine Arbeitsfähigkeit zu beurteilen.
Eine Zwangstherapie ist nur mit gerichtlicher Anordnung möglich. Das Arbeitsamt kann sowas nicht, nur Sanktionen erheben.
Das verstehen die Leute heute ja unter Zwang. Sie wollen etwas haben und müssten etwas dafür leisten - in dem Fall Therapie - aber wollen das nicht. Wieso sollte man ihnen dann was geben. Das ist indirekter Zwang sicher. Aber keiner ist verpflichtet da mitzumachen ^^
Klar kann man sich dem widersetzen quasi, ob das förderlich ist wage ich zu bezweifeln. Wäre um einiges blöder im Teufelskreis zwischen Therapie und Gericht zu hocken.
Dein Problem. Wenn du was willst musst du die Regeln befolgen. Ansonsten kriegst halt nix. Nachdem es keine Verpflichtung gibt bei den Typen im Arbeitsmarktservice mitzumachen ist es auch kein Zwang. Den legst du dir selbst auf indem du was von denen willst.
Ist es nicht. Es steht dir frei es nicht zu tun. Keiner wird dich deswegen verklagen, einsperren oder rauswerfen können. Aber man kann dir natürlich die Unterstützung verwehren. Deren Regeln. Kriegt auch keiner Gehalt wenn er nichts tut dafür.
Das Arbeitsmarktservice ist eine freiwillige Leistung des Staates um Menschen ohne Arbeit zu unterstützen. Es ist kein Geschenkeverein wo jeder kriegt was er haben will. Es ist denen auch egal ob es dir in diesen Jobs gut geht. Ihre Aufgabe ist es dich zu vermitteln. Ende. Sie haben ihren Job getan. Dein Job ist es das zu tun was sie von dir verlangen. Dafür, dass sie dich versuchen zu vermitteln. Das ist der Deal mit jedem der Geld vom Staat bekommt. Hältst du dich nicht daran, muss man sich auch nicht daran halten.
Nein, aber Sanktionen können die Konsequenz sein
Und die wären?
nicht vermittelbar?