Zulassung nach BIMSCHV II? Bitte um Hilfe?

3 Antworten

das kann nur der Schornsteinfeger beantworten,..

ABER der jetztige Besitzer müsste doch darüber etwas Schriftliches haben von seinem Schornsteinfeger, was er Euch zumindest als Kopie mitgeben kann

Das kannst du nur mit deinem Schornsteinfeger abklären!


feldbuschverona  06.05.2019, 16:12

Der Schorni muss den Ofen aber abnehmen und bevor ich hier in diesem Forum mich auf Infos verlasse würde ich es vorab mit dem Schorni abklären.

habakuk63  06.05.2019, 09:20

Der Schorni weiß es bestimmt, aber Informationen gibt es auch ohne Schorni.