Zukünftige Mutte ,15 jahre alt, zukünftiger Vater 12 Jahre alt.Wird die Mutter jetzt noch angeklagt?
2 Antworten
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Wenn keiner sie anzeigt, dann nicht. Ich denke man wird den beiden eher helfen, denn das ist es was sie nun brauchen.
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trotzdem muß es eine Anzeige geben damit der Staatsanwalt tätig wird. Kommt die nicht, dürfte es dazu nicht kommen.
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die wird aber kommen, zum Beispiel von den Eltern des 12 jährigen.
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wenn sich die Eltern der beiden aber abstimmen und eine Basis und Lösung für die Lage finden unter sich, dann vielleicht auch nicht. Denn die sind jetzt Großeltern eines gemeinsamen Kindes und wollen sicher alle nur das Beste für dieses Kind. Eine Klage hilft jetzt dem Kindeswohl aber wohl eher nicht.
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Die Eltern werden in erster Linie das beste für ihr eigenes Kind wollen und das wäre eine Anzeige, da das Gericht und das Jugendamt da am unparteiischten sind.
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Ich wäre mir da nicht so sicher, denn der Enkel steht ihnen auch sehr nahe. Und wenn es über dessen Zukunft Einigkeit mit den anderen Eltern gibt, tut das allen gut.
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Ja auch die 15 jährige Mutter darf keinen Sex mit Minderjährigen haben.
Das Kind würde so oder so wahrscheinlich ans Jugendamt gehen.
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Das hat aber das Jugendamt zu entscheiden. Das ist ja das was ich meine.
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Wieso so oder so? Wäre der Vater über 14 würde das Kind mit Sicherheit bei der Mutter bleiben. So auch vielleicht.
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Ist er aber nicht. Ich meine mit so oder so falls es nicht bestraft werden würde.
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Falls sie nicht bestraft werden würde, würde das Kind bei ihr bleiben.
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Das Gericht kann und wird den Umständen entsprechend urteilen, in den allermeisten Fällen werden Kinder von 15 jährigen aber nicht bei ihnen gelassen sondern nach einem Gespräch zwischen Jugendamt und Mutter unter Berücksichtigung der Lebenslage einer 15-jährigen abgenommen.
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Ne definitiv nicht in den meisten Fällen. Meistens wird das Kind bei der Mutter gelassen.
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Nein! bis zum vollendeten 17. Lebensjahr hat eine Mutter keinen Anspruch auf das Sorgerecht des Kindes. Schon gar nicht, wenn es mit einem Minderjährigen gezeugt wurde. Die Entscheidung liegt beim Jugendamt!!! Die Mutter hat im Normalfall ein Mitspracherecht und wenn das Jugendamt es für richtig hält auch ein Personensorgerecht. In diesem Fall darf sie zusammen mit einem gestzlichen Vormund das Kind großziehen.
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Das stimmt so nicht, der Vater ist laut Gesetzgeber noch nicht entscheidungsfähig.