Zugehörigkeit zu einer Landeskirche als Voraussetzung für die Teilnahme am Religionsunterricht( Bayern)?

3 Antworten

Hallo Thomas,

ich bin sehr sicher, dass das NICHT der Fall ist, denn:

  1. In Artikel 46 des bayrischen Schulgesetzes wird Religion als Pflichtfach definiert. Das impliziert für mich, dass eine Zugehörigkeit zu einer Kirche nicht Teilnahmebedingung sein kann.
  2. In den Artikeln 46 und 47 besagten Schulgesetzes finde ich keinen Hinweis auf "deine These".
  3. Ich weiß aus praktischer Erfahrung in anderen Bundesländern, dass hier auch die Eltern (bzw. Schüler) Wahlfreiheit zwischen konfessionellem Religionsunterricht und dem Alternativfach Ethik haben - unabhängig von der Konfession.

Ich bin aber kein Experte für bayrisches Schulrecht.

QUELLE:

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG-46

VG


ThomasMarktl21 
Beitragsersteller
 18.08.2024, 22:12

Vielen Dank für deine freundliche und hilfreiche Antwort. Viele Grüße, Thomas

Du musst von Amtswegen bei Religion x eingetragen sein.


ThomasMarktl21 
Beitragsersteller
 18.08.2024, 22:13

Okay, das werde ich prüfen. Dennoch danke für deine Rückmeldung. Viele Grüße, Thomas

Von Experte Miraculix84 bestätigt
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

ThomasMarktl21 
Beitragsersteller
 18.08.2024, 22:14

Danke, Notti, für deine freundliche und hilfreiche Rückmeldung. Viele Grüße Thomas