Zu unrecht beschuldigt wegen Diebstahl

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Hallo Casper,

es tut mir sehr leid was euch beiden heute passiert ist. Habt ihr dem Detektiv bzw. der Polizei den Kassenbon gezeigt? Normaler Weise reicht dieses Dokument aus um den Detektiv davon zu überzeugen das diese Uhr nicht gestohlen wurde.

Wenn das heute so war wie Du hier schreibst, glaube ich nicht das ihr irgend welche Konsequenzen für euch beide haben wird. Der Fall geht zwar jetzt zum Staatsanwalt, aber vorher bekommt ihr zwei noch eine Einladung der Polizei. Dort müßt ihr eure Version dieses Vorfalls erzählen und erst dannach entscheidet der Staatsanwalt ob dieser PseudoDiebstahl verfolgt wird. Am besten schreibt ihr alles was heute vorgefallen ist sofort auf und nehmt diesen Bericht später mit der Kassenbonkopie mit zur Polizei. Macht. Ihr solltet die Originalquittung nur zeigen und niemals aus der Hand geben. So habt ihr immer ein gültiges Dokument, mit dem ihr beweisen könnt das die Uhr bezahlt wurde.

So lange keine schriftliche Abmahnung vorliegt, müßt ihr das Hausverbot des Kaufhausdetektivs nicht wirklich ernst nehmen. Doch auch hier könnte sich Eigeninitiative positiv auswirken. Ihr könntet dem Fialleiter des Kaufhauses einen Beschwerdebrief schicken und darin erklären was wirklich passiert ist und darin das übereifrige Verhalten der Detektive rügen. Am besten ist wenn ihr nicht wartet bis die Anhörung der Polizei war, sondern dieses Schreiben gleich am Montag als Einschreiben mit Rückschein abschickt. Legt auch eine Kopie der Quittung bei, dann weiß der Filialleiter das ihr keine Diebe seid. Ein guter Filialleiter wird euer Engagement positiv auf nehmen und die Handlung seiner Detektive hinterfragen.

Der Rollitrekker


Still  08.07.2012, 10:37

Das beoibachtete Verhalten reicht für die Annahme eines Diebstahles vollkommen aus und der Detektiv hat nichts falsch gemacht! Das Hausverbot hat bestand und sollte auf keinen Fall ignioriert werden!

helmutgerke  08.07.2012, 11:28
@Still

offenbar wurde von dir etwas überlesen!

Aus der seitens casper01eingestellten Sachverhaltsschilderung ist abzuleiten, dass die Sicherheutskräfte lediglich das einstecken der Uhr in die Tasche sahen - also die Entnahme aus der Auslage, was ja nun unterstellt wird, keinesfalls.

Wie haben sich Detektive in solchen Fällen zu verhalten?

Tatverdächtigte Person zunächst mit der Beobachtung konfrontieren, deren Darstellung nebst Personalien protokollieren und verabschieden. Anschließend Videoaufnahmen auswerten und zwar genau zu dem Punkt der Warenentnahme aus der Verkaufsauslage. Falls dieses nicht aufgezeichnet wurde und eindeutig erkennbar, kann das gefertigte Protokoll in die Rundablage wandern.

Nur auf blauen Dunst, jemanden Diebstahl zu unterstellen funktioniert keinesfalls und solche Sicherheitskräfte werden ganz schnell aus dem Verkehr gezogen.

skyfly71  07.07.2012, 22:27

Habt ihr dem Detektiv bzw. der Polizei den Kassenbon gezeigt? Normaler Weise reicht dieses Dokument aus um den Detektiv davon zu überzeugen das diese Uhr nicht gestohlen wurde.

Super. In der ersten Woche kaufe ich ne Uhr und bekomme nen Kassenbon. In den darauffolgenden Wochen klaue ich Uhren. Und wenn ich erwischt werde, zeige ich den Kassenbon vor und behaupte, ich wollte nur umtauschen. SO einfach ist es dann auch nicht.

Nun ja, man wird versuchen Euch zu unterstellen dass ihr mit dem Kassenbon versucht habt die gleiche Uhr beim zweiten Mal zu stehlen, was nicht selten vorkommt.

Da ihr nicht wisst was auf der Videoüberwachung zu sehen ist, bleibt nun abzuwarten was darauf ist und was die Ladendetekrive aussagen. Wenn eine Vorladung der Polizei kommt, bei der Ihr nicht erscheinen und nicht Aussagen müsst, solltet Ihr trotzdem schriftlich erklären dass ihr nicht zu einer Aussage bereit seit ohne die Videoaufzeichnung gesehen zu haben. Die Staatsanwaltschaft hat dann zu entscheiden ob ihr das Video sehen dürft. Wahrscheinlich wird sie es erlauben, denn dann könnte es bei einer Gerichstverhandlung Probleme mit der Anklage geben. Lässt sich der Staatsanwalt nicht darauf ein, kann nur noch ein Anwalt helfen, denn diesem muss Akteneinsicht gewährt werden.

casper01

bleib mal ganz ruhig

egal was die Security protokollierte die Staatsanwaltschaft als Ermittlungsbehörde wird vermutlich die Videoaufnahmen anfordern.

Was soll denn auf denen erkennbar sein?

Vermutlich lediglich das deine Schwester eine Uhr in ihre Handtasche packte, oder?

Damit dürfte doch nicht bewiesen sein, dass sie auch die Uhr aus der Verkaufsauslage nahm!

Ich habe zur Antwort seitens Flyaway etwas geschrieben und ich gehe davon aus, dass die "Detektive" diese Mutmaßung heranziehen.

Also zunächst einfach locker abwarten.

du hast ein kassenbn und deine aussage wenn es vor gericht geht wird man das band auch sehen wollen. wenn darauf nicht zu erkennen ist das sie die uhr klaut wird sie auf jedenfall frei gesprochen. wenn ich du ware würde ich darauf sofort ein anklage gegen das kaufhaus einleiten. auf jedenfall brachst du dir keiner sorgen zu machen wenn es so ist wie du oben beschreiben hast. das wird sich alles klaren^^

Hallo,

ja ich denke, da braucht ihr einen teueren RA ! Irgendwie ist das blöd gelaufen.