Zu Hause Singen üben verboten?
Hallo, seit 41 Jahren singe ich zu Hause und hatte schon viele Mieter bzw. Eigentümer unter mir wohnen. Bin Eigentümerin. Keiner der Nachbarn hat jemals erwähnt, dass sie mein Gesang stört.
Jetzt hat die Hausverwaltung mir ohne vorige Ankündigung aus heiterem Himmel eine Abmahnung wegen "Ruhestörung" geschickt. Anscheinend hat die unter mir lebende Familie sich über meinen Gesang beschwert, mir aber nie gesagt, dass es sie stört.
Danach habe ich gar nicht mehr gesungen. Trotzdem kam 5 Tage später ein Anwaltsschreiben, wo behauptet wird, ich hätte nach der Abmahnung mein Verhalten nicht geändert und die unter mir lebende Familie fordert nun Schadensersatz und droht mit einem Strafverfahren. Ich bin gerade dabei, dagegen vorzugehen.
Mir fällt es schwer, überhaupt nicht mehr zu singen. Es liegt in mir drin, beim Musikhören einfach mitzusingen. Da ich aufgrund einer Erkrankung das Haus so gut wie gar nicht verlassen kann, kann ich auch nicht woanders singen. Die Leute unter mir verlangen, dass man zu keiner Zeit etwas von mir hört. Dabei höre ich sie und andere ja auch, weil es eben so hellhörig ist. Ich höre sogar die Telefonate der anderen.
Wie ist die Gesetzeslage? Störe ich den Hausfrieden und mache mich strafbar, wie meine Nachbarn mir vorwerfen, wenn ich in meiner eigenen Wohnung singe?
4 Antworten
Da gibt es schon genug Urteile dazu. Musizieren ist erlaubt, allerdings müssen die Ruhezeiten eingehalten werden. Nur dagegen könnte man vorgehen. Ebenfalls kann man dich auffordern, die Maximalzeiten einzuhalten. Es gibt unterschiedliche Urteile bzgl. der täglichen Dauer. Beim Singen sind dies 2-3 Stunden.
Die Abmahnung wäre unwirksam, wenn du nicht gegen die Ruhezeiten verstoßen hast. Da solltest du Widerspruch einlegen. Die Forderung der Nachbarn ist ebenfalls unwirksam, da sie beweisen müssen, dass du trotz unwirksamer Abmahnung weiterhin gegen Ruhezeiten verstoßen hast.
https://deutschesmietrecht.de/hausordnung/124-hausordnung-musizieren.html
https://www.alle-noten.de/magazin/ohne-nachbarschaftsstress-in-der-wohnung-musizieren/
Sehr gut. Das machst du richtig.
Wie lange übst du denn pro Tag, wenn ich fragen darf?
Ich musiziere auch (Gitarre, Klavier, Gesang) und hatte bisher noch keine einzige Beschwerde, obwohl man es angeblich im ganzen Haus hört.
Ich übe unterschiedlich lange. Eigentlich nie so lange am Stück. Sondern halt mehrmals am Tag 15 Minuten. Hab früher auch Klavier gespielt.
Du scheinst großes Pech mit den neuen Nachbarn zu haben. Tut mir leid für dich. Achtest du auf die Ruhezeiten?
Mittlerweile achte ich auf die Ruhezeiten. Früher nicht. Da hat mich aber entweder nie jemand gehört oder wenn, hat es niemanden gestört.
Wenn du ab jetzt auf die Ruhezeiten achtest, werden die Nachbarn nichts machen können. Unter Umständen ist damit aber die Abmahnung wirksam. Allerdings verstehe ich nicht, dass die Hausverwaltung einer mündlichen Aussage einfach Glauben schenkt, ohne dich zu befragen. Da hilft dir dann deine Anwältin.
Die Anwältin meinte, dass die Abmahnung unwirksam ist, weil vorher man erst 1x darauf angesprochen werden muss. Außerdem war die Abmahnung falsch adressiert und zu unbestimmt. Erwähnte nur Ruhestörung, erst nach telefonischer Nachfrage erfuhr ich, dass es ums Singen geht.
Gut. Sie kann die Situation besser beurteilen, da sie auch die Abmahnung und die darin enthaltene Begründung kennt. Mach dir also keine Gedanken.
Du darfst zwei Stunden am Tag in deiner Wohnung musizieren. Also darfst du täglich zwei Stunden singen. Diese Kröte muss der Anwalt schlucken, das ist Rechtssprechung.
Wenn du Zimnmerlautstärke einhälst, kannst du den ganzen Tag singen.
Es darf nicht lauter als normales Sprechen sein.
Ich denke nicht, dass das durchgeht.
Wenn du jetzt Mittel hättest, müsstest du deine Wohnung an Asoziale vermieten udn ausziehen,
Dann haben sie Spass.
Eine Familie, 4 Kinder, 3 Hunde, h4, kommt geschmeidig meist.
Danke. Ich werde tatsächlich in ein paar Monaten ausziehen Gott sei Dank. Hoffe, es zieht jemand lautes hier ein 😉
Solange du nicht zu den Ruhezeiten singst können sie gar nichts machen. Widerspreche der Klage und beschwere dich bei der Hausverwaltung.
Mein Rat auserdem: Erstatte Anzeige gegen die Familie wegen Verleumdung.
https://dejure.org/gesetze/StGB/187.html
Auserdem könntest du eine Gegenklage machen und begründen das durch deine Erkrankung und die böswilligen und unbegründeten Attacken gegen dich psychischer Leidendruck entstanden ist, der dich nun psychisch beeinträchtigt. Klage das die Familie dies mit ihrer aggressiven und Verleumderischen Klage verursacht hat und fordere deinerseits Schadensersatz.
Nunn weist du wie einen Trompeter gehen könnte, wenn er in einer Stadt wohnt und übt.
Danke. Habe auch schon über eine Verleumdungsklage nachgedacht. Bin völlg fertig, seitdem das Anwaltsschreiben mit den Lügen kam. Meine Anwältin bereitet gerade den Widerspruch vor.
Danke. Bin gerade dabei, Widerspruch einzulegen mit Hilfe der Anwältin.