Zu große Vapes Strafbarkeit?

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Das besagt u.a. der Abschnitt 3 mit den § 13 bis 16 des Tabakerzeugnisgesetzes und die entsprechenden Durchführungsverordnungen.

Und NEIN, bei Vorbefülltem gilt grundsätzlich die 2ml Grenze, unabhängig davon ob es sich um gewerbliche oder private Importe handelt.

Alles, das die Voraussetzungen des Tabakerzeugnisgesetzes und der Durchführungsbestimmungen nicht erfüllt, ist in DE verboten und für die EU gelten die Regelungen der TPD2 und die jeweiligen nationalen Umsetzungen. Und "VERBOTEN" bedeutet nun mal u.a. "DARF MAN NICHT BESITZEN" So ist es durchaus möglich, ein Gerät mit 2ml Inhalt zu haben, das aber trotzdem verboten ist, weil es andere Punkte nicht erfüllt.

NICHT vorbefüllte Mehrweggeräte haben keine Mengenbegrenzung und der größte mir bekannte Verdampfer hat ein Volumen von 40ml (Aromamizer Titan). Aber auch hier gilt: es muss Alles aus der Tabakgesetzgebung erfüllt sein, damit ein Gerät oder auch Liquid legal ist.

In DE kommt dann zusätzlich noch die Tabaksteuer dazu. Besitzt/erwirbt man UNVERSTEUERTE Flüssigkeiten, ist man als Käufer/Konsument verpflichtet, diese selbst zu versteuern und tut man dies nicht, stellt das eine Straftat dar.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich dampfe seit 9 Jahren und bin aktiv in Foren