Zielfahndung mit Herzschrittmacher?
Hallo c:
Ich habe folgendes Problem:
Ich(w/15) wollte früher immer Polizistin werden. Da ich leider mit Herzfehler geboren bin und einen Herzschrittmacher habe, wird daraus leider nichts mehr.
Ich habe dann vor einiger Zeit von dem Beruf Ziel- bzw. Personenfahnder erfahren und angefangen, mich etwas darüber zu informieren. Ich habe bemerkt, dass mich der Beruf sehr interessiert und ich mir vorstellen könnte, diesen anzunehmen. Mir ist natürlich bewusst, dass ich nur den Bürojob-Teil, also die Parts über beispielsweise Überwachungskameras überprüfen, machen könnte. Ich habe versucht, mich darüber zu informieren, ob ich denn wenigstens das mit einem Schrittmacher machen könnte, habe aber im Internet dazu nichts gefunden. Ich habe aber rausgefunden, dass man eine gewisse Gesundheit und so mitbringen muss.
Jetzt also meine Frage:
Darf ich den Beruf des Zielfahnders im Büro, trotz meines Herzschrittmachers, ausüben?
1 Antwort
Es tut mir leid für dich aber ich glaube nicht, dass Du mit dieser Einschränkung verbeamtet werden kannst. Sicherheitshalber solltest Du das aber noch verbindlich abklären (Arbeitsagentur oder oberste Landesbehörde für die angestrebte Tätigkeit, für die Polizei in der Regel Innenministerium).