Zettelchen im Unterricht?

8 Antworten

Ein Zettelchen in der Schule ist kein Briefgeheimnis. Du hast es ja nicht in einem Kuvert gegeben, ne Briefmarke abgeschleckt, draufgeklebt und einen DHL-Boten gebeten in die Schule zu kommen, damit er ihr das gibt. Natürlich darf die Lehrerin schauen was drin steht.


ohwehohach  22.10.2018, 16:21

Das ist irrelevant mit dem Kuvert. Das Briefgeheimnis gilt auch für Zettelchen im Unterricht.

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Stiflersmutter  22.10.2018, 16:24
@ohwehohach

Das stimmt überhaupt nicht. Ein Lehrer darf dir ja auch für den restlichen Schultag dein Handy wegnehmen und verlangen dass nur deine Eltern das Handy abholen dürfen, wenn du permanent am Handy rumsurfst. Würdest du das dann auch Diebstahl nennen?

Wo steht im Gesetzbuch, dass ein Lehrer keine Zettelchen lesen darf? Diesen Paragraphen würde ich gerne sehen.

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ohwehohach  22.10.2018, 16:25
@Stiflersmutter

Ja, das Handy abnehmen darf er. Aber er darf es nicht anmachen und Deine SMS oder WhatsApps lesen. (Das ist übrigens kein Diebstahl, sondern dient im Zweifelsfall der Durchsetzung der Hausordnung)

Das ist mit dem Zettel genau dasselbe. Er darf ihn einziehen, muss ihn am Ende des Schultags zurückgeben, aber lesen darf er ihn nicht.

Noch einmal: Auch für Zettelchen im Unterricht gilt das Briefgeheimnis.

Nur, dass Du das nicht weißt, heißt ja nicht, dass ich nicht trotzdem Recht habe.

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Stiflersmutter  22.10.2018, 16:34
@ohwehohach

Es ist kein Briefgeheimnis. Aber wenn du so sehr darauf bestehst zu glauben, dass es ein Briefgeheimnis ist, weil sich das hier ein 13 jähriger ausdenkt und dir die Antwort besser passt, dann ruf halt die Polizei und zeig deine Lehrerin an.

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ohwehohach  22.10.2018, 16:35
@Stiflersmutter

Dann hätte ich gerne eine rechtliche Grundlage, warum genau diese Art der Kommunikation vom allgemein gültigen Gesetz nicht abgedeckt sein sollte. Ich habe meine zitiert. Noch genauer steht's übrigens in §202 StGB. Die relevante Frage ist, ob das Schriftstück zur Kenntnis der lesenden Person bestimmt war oder nicht. Das ist bei diesen Briefchen nicht der Fall. Fertig.

Außerdem bin ich nicht 13, schon lange nicht mehr in der Schule und weiß es trotzdem. Vielleicht kannst Du einfach nicht zugeben, dass Du nicht recht hast...

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Stiflersmutter  22.10.2018, 16:46
@ohwehohach

Wenn du schon recherchierst, dann mach es richtig. Denn um den Quatsch den du kopiert und eingefügt hast, dabei handelt es sich nicht um das Schulgesetz. Das sind 2 verschiedene paar Schuhe, und wenn du das nicht kapierst dann solltest du vielleicht die Schulbank ein paar Jahre weiter drücken. Ich bin 25 und da hat man genug Hausverstand und Ahnung, um zu wissen, dass es nicht nur EIN Gesetz in Deutschland gibt, dass die Regeln für Schule, Kindergarten, Arbeit usw gleich gilt. Es gibt zb das Schulgesetz und Arbeitsgesetz. EXTRA. Hoffentlich hast du’s jetzt verstanden. Und mit 13 Jahre, meinte ich die Person, die dir das Gegenteil eintrichtern will.

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ohwehohach  22.10.2018, 16:48
@Stiflersmutter

Ach, Du ist immerhin schon 25? Na dann isses ja gut. Also pass auf: Zitiere doch einfach den Paragraphen aus "dem Schulgesetz", der es ermöglicht, das Grundgesetz und das Strafgesetzbuch außer Kraft zu setzen.

Ansonsten: Hör auf hier den Dicken zu machen, wenn Du offensichtlich mit Deinem "Hausverstand" an Grenzen gestoßen bist.

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Stiflersmutter  22.10.2018, 16:52
@ohwehohach

Weißt was, ich diskutier sicher nimma mit einem Kind, das noch kleine Zettelchen in der Schule schreibt. Anscheinend hast so viel Zeit fürs Zettelchen-Schreiben vertrödelt, dass die Bildung zu kurz gekommen ist. Für dich recherchiere ich nicht noch herum, das kannst du auch schön selbst machen, dafür ist mir meine Zeit zu kostbar, dir irgendwas „beweisen“ zu müssen. Leb ruhig weiter in deiner Haribo-Welt. Tschüss

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ohwehohach  22.10.2018, 16:54
@Stiflersmutter

Danke. Genau das dachte ich mir schon. Kennst den immer wieder sehr wahren Spruch mit "Wenn man keine Ahnung hat, ...", gell? Aber war ja klar: Fehlen die Argumente, wächst die Aggression. Und wenn man nicht zugeben kann, dass man unrecht hatte, muss man den anderen noch irgendwie versuchen, lächerlich zu machen - auch wenn der recht hat.

Dann kannst Du ja jetzt Deinen "Hausverstand" um die Erfahrung bereichern, wie es ist, mit Niederlagen umzugehen. Das kannst Du offensichtlich noch nicht.

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Stiflersmutter  22.10.2018, 17:07
@ohwehohach

Ich werd einen sch... zugeben dass „ich unrecht habe“, weil es nicht so ist! Mit 25 hat man halt besseres zu tun als für ein Kind im Internet das Schulgesetz durchzulesen. Deine Hausaufgaben machen also auch andere für dich oder ? Also nerv mich nicht mehr weiter und schau selbst nach. Ich bin weder aggressiv noch wütend, sondern genervt wenn mir ein Kind das falsche erklären will. Also lass es lieber und mich in Ruhe. In der Erwachsenenwelt wirst du hoffentlich auch irgendwann mal ankommen, dann kannst dich weiter mit mir unterhalten. Aber bis dahin ist das Thema nicht mehr relevant.

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ohwehohach  22.10.2018, 17:08
@Stiflersmutter

Ach, und nur weil deine Argumentation so herrlich blöd ist, noch mal eine kleine Analogie: sollte also in deinem Schulgesetz nicht explizit stehen, dass man jemanden nicht umbringen darf, dann gehst du straffrei aus, sofern du es nur innerhalb der Schulzeit gemacht hast? Dein Ernst jetzt?

Wie redest du eigentlich mit jemanden, der etwa 20 Jahre älter ist als du! Umgangsformen sind nicht so dein Ding, oder?

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Stiflersmutter  22.10.2018, 17:23
@ohwehohach

Oh mein Gott, Dummheit sollte bestraft werden. Für das sollte es jedenfalls ein Gesetz geben, dann wärst du nicht einmal mehr am Leben. Hör auf dich jetzt als Greis auszugeben und bleib bei der Wahrheit und gib einfach zu dass du keine Ahnung hast, und irgendeinen Müll in Sekundenschnelle aus dem Internet kopiert hast, das nicht für das Schulgesetz gilt, nur im irgendetwas „in der Hand zu haben“. Erspar die selbst diese Peinlichkeit.

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ohwehohach  22.10.2018, 17:32
@Stiflersmutter

😂 ist schon gut. Jeder weiß jetzt, was er von Dir zu halten hat. Selbst disqualifiziert würde ich sagen 👍🏻

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Stiflersmutter  22.10.2018, 17:40
@ohwehohach

Genau andersrum! Echt jämmerlich. Du weißt wohl nicht, dass Focus viele Unwahrheiten schreibt. Aber das kommt nun mal raus, wenn man recht haben will, auf Google nur die erste Seite anklickt, weil man so schnell was kopieren und einfügen kann, um irgendeine Meinung, und dabei sogar die falsche wie man sieht, zum Thema beitragen kann. Hättest halt bisschen mehr rumstöbern müssen. 😄 Selbst blamiert würd ich sagen.

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Stiflersmutter  23.10.2018, 12:16
@ohwehohach

Du bist wahrscheinlich auch so einer, der alles glaubt was in der „BILD“ steht hahaha 😂😂👍🏽

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Ja darf sie. Zumindest wenn kein "Empfänger" draufstand. Sonst nicht. Das "Briefgeheimnis" gilt nämlich keineswegs nur für verschlossene Briefe, sondern für Schriftstücke jeglicher Art.

Dennoch: Immer: Darf der Lehrer das? Das auch du dich falsch verhalten hast ist dir doch auch egal.

Zunächst mal zur Grundlegung:

Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG) Vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102) zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. April 2011 (GV. NRW. S. 205)

Aus § 42

3. Schülerinnen und Schüler haben die Pflicht daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Sie sind insbesondere verpflichtet, sich auf den Unterricht vorzubereiten, sich aktiv daran zu beteiligen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen. Sie haben die Schulordnung einzuhalten und die Anordnungen der Lehrerinnen und Lehrer, der Schulleitung und anderer dazu befugter Personen zu befolgen.

Und das heißt dann:

Als Schüler hast du alles zu tun, damit die Aufgabe der Schule erfüllt wird, und alles zu unterlassen, was das verhindert.

Also geht die Lehrerin davon aus, dass alles, was du schreibst, eine schulische Sache ist. Das darf sie lesen.

Wenn du meinst, dass sei privat, dann muss sie das lesen, um es beurteilen zu können.

Und wenn es dann doch privat ist, muss sie mit dem Klassenlehrer sprechen, damit du dich in Zukunft an die Schulordnung hältst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

annax13x03 
Beitragsersteller
 24.10.2018, 20:07

dürfte sie auch den Inhalt mit dem Klassenlehrer besprechen, selbst wenn es nicht innerhalb der schule war, bzw nichts mit der Schule zu tun hat ? also Aktivitäten, die nicht innerhalb der Schulzeit waren ?

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Nadelwald75  24.10.2018, 20:15
@annax13x03

Erstens wirst du das nicht kontrollieren können und zweitens werden die Lehrerinnen sagen: Schließlich haben die außerschulischen Aktivitäten einen derartigen Einfluss auf die Schule, dass die Damen ja sich im Unterricht damit beschäftigen mussten. - Das müssen wir gründlich besprechen!

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Die Kommunikation via Zettel ... sie existiert noch!! :-)

Also ... es unterliegt nicht dem Briefgeheimnis ... aber den Zettel zu lesen war seitens der Lehrerin m.E. zumindest ungeschickt. Ich als Lehrer hätte ihn ungelesen eingesteckt und gesagt "Könnt ihr euch am Ende der Stunde abholen!" ... und innerlich Stossgebete gen Himmel geschickt: Hein Handy, kein Instagram, kein WhatsApp ... ganz klassisch der Zettel.

Recherchiert oweohach hat Recht.


ohwehohach  22.10.2018, 16:23

Das Grundgesetz gilt im Unterricht nicht?

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Zumverzweifeln  22.10.2018, 16:24

Ach und wo steht im Grundgesetz etwas von Zettelchen im Unterricht? - Gerade sehe ich es: Artikel 10 ...

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ohwehohach  22.10.2018, 16:25
@Zumverzweifeln

Artikel 10 - Briefgeheimnis. Das gilt ebenfalls für Zettelchen im Unterricht, auch, wenn das überraschend klingen mag.

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Majorie22  22.10.2018, 16:27
@ohwehohach

... auch alte Knochen sind noch lernfähig :-). Merke ich mir fürs nächste Mal.

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Auch Briefchen im Unterricht sind vom Briefgeheimnis abgedeckt. Sie darf die Zettel nicht lesen. Die Antwort auf 2) ergibt sich daraus. Grundlage ist Artikel 10 Grundgesetz - dieser gilt auch für Zettelchen im Unterricht.