Zensus 2022 - Wohnort nicht umgemeldet?
Hallo zusammen,
ich bin zum 1.2.2021 bei meinen Eltern aus- und in meine erste eigene Wohnung eingezogen. In dieser Wohnung möchte ich bis Ende Juli 2022 wohnen. Aus zwei Gründen habe ich mich damals nicht umgemeldet, a) um bei den damals noch ganz offenen Corona-Kontaktbeschränkungen möglichen Haushaltsbeschränkungen mit meinen Eltern aus dem Weg zu gehen und b) um mir die GEZ zu sparen (I know, shame on me).
Jetzt habe ich gerade mitbekommen, dass 2022 Zensus ansteht, deshalb jetzt meine Überlegung wie ich am besten weiter vorgehe. Das ist das erste Mal das ich mit dem Zensus in Kontakt komme, deswegen hätte ich auf meine Situation bezogen ein paar Fragen:
- Welche Daten müssen von meiner Baugenossenschaft über mich als Mieter gemeldet werden?
- Gibt es einen Datenabgleich der Zensusdaten mit dem Register des Einwohnermeldeamts?
- Kann ich dem Ganzen irgendwie ausweichen?
- Müsste ich bei heutiger Ummeldung rückwirkend GEZ bezahlen?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen und etwas Licht ins Dunkel bringen ;)
Zum Schluss noch - Was würdet ihr machen? Den Zensus aussitzen und darauf hoffen dass die Mühlen der Bürokratie langsam mahlen und ich vielleicht durchrutsche? Oder möglichst bald alles zugeben, so schnell es geht ummelden und hoffen, dass bei den GEZ-Eintreibern und der Stadt ein freundlicher Bearbeiter sitzt?
Danke für eure Hilfe!
2 Antworten
bwhoch2 hat schon einiges gesagt.
Allerdings werden die Daten des Zensus nicht zu deinem Nachteil verwendet. Es geht dabei nur um die Statistik und die Daten sind daran zweckgebunden, dürfen also nicht verwendet werden, um eine fehlerhafte Meldung oder sonstige Rechtsverstöße zu verfolgen. Du hättest dir also keine Sorgen machen müssen.
Normalerweise erhalten unsere Mieter mit dem Einzug eine Wohnungsgeberbescheinigung. In die kommt als Einzugsdatum das Datum, das uns die neuen Mieter mitteilen, denn es ist alles andere als klar, dass jemand schon unmittelbar mit Übernahme der Wohnung auch einzieht. Da können gut und gerne mal 1 - 2 Monate dazwischen sein.
Hast Du schon eine Wohnungsgeberbescheinigung bekommen mit Datum von Anfang 2021, dann frag doch mal bei der Genossenschaft nach, ob sie Dir eine neue ausstellen können mit dem Einzugsdatum von z. B. 1. Januar oder 1. Februar 2022.
Wie lange der Mietvertrag schon läuft, interessiert das Einwohnermeldeamt nicht und die "neue" GEZ, die jetzt anders heißt, wohl auch nicht.
Warum Du erst nach ca. 1 Jahr in die Wohnung einziehst, kannst Du evtl. sogar irgendwie mit Corona begründen. Da fällt Dir schon eine Ausrede ein. Entscheidend ist aber, dass die Genossenschaft mitspielt.
Soweit ich weiß, werden auch die Namen der Mieter beim Zensus mitgeteilt. Dass die Daten mit dem Einwohnermeldeamt abgeglichen werden, davon kannst Du ausgehen, denn schließlich dient der Zensus auch dazu, falschen oder nicht vorhandenen Daten auf die Spur zu kommen. Schließlich wirken sich zahlreiche Nicht-Meldungen, die in einer Stadt vorkommen können auch auf die Einwohnerzahl aus, von der vieles abhängt, was die Stadt oder Kommune an Zuschüssen etc. bekommen kann.
Hallo bwhoch2,
danke für die ausführliche und interessante Antwort!
Dein Vorschlag, die Genossenschaft um eine Wohnungsgeberbescheinigung ab Januar/Februar zu bitten ist genial, das werde ich definitiv so machen. Mit meiner Baugenossenschaft habe ich eigentlich ein gutes Verhältnis, nachdem sich für das Unternehmen ja dadurch eigentlich kein Nachteil ergibt, denke ich die Genossenschaft wird darauf schon eingehen.
Ja, absolut, nachdem der Zensus sicherlich auch dazu da ist, Nicht-Gemeldeten wie mir auf die Spur zu kommen, wird es bestimmt einen Abgleich geben...
Vielen Dank noch einmal und jetzt schon ein schönes Weihnachtsfest!