Bafög Datenabgleich Verluste?
Liebe Community,
Ich schäme mich für diese Frage, brauche aber unbedingt eure Hilfe.
Ich bekome seit diesem Jahr (2022-2023) Bafög, da ich unter der Grenze des maximalen Vermögens (~15000€) liege…
Allerdings habe ich vor kurzem erfahren, dass Bafög regelmäßig einen Datenabgleich macht, wenn es verdächtige Aktivitäten entdeckt.
Nun kommt mein Problem… bevor ich mit meinem Studium angefangen habe, hatte ich einen riesigen Verlust mit Kryptowährungen erlebt (mit einer Summe, die den Bafög-Freibetrag übersteigt). Dieser steht auch in der Steuererklärung aus 2021, allerdings ohne einen festen Beweis (da das Finanzamt, damals keinen verlangt hatte).
Es war ein gravierender Fehler diese Verluste nicht genauer festzuhalten, da die Krypto-Börse auf der die Verluste stattgefunden haben (FTX) nun nicht mehr existiert.
Was kann ich also tun, wenn Bafög auf mich zukommt und Beweise für diese Verluste sucht?
Ich bin verzweifelt und habe Angst, dass ich dadurch strafrechtlich verfolgt werde oder Strafen zahlen muss, wenn ich keine Beweise vorzeigen kann…
1 Antwort
Das Bafög-Amt schaut nur bei Verdacht. Meistens wird aber nur nach den Bankkonto-Aktivitäten geschaut.
Wie gesagt, da muss aber erst mal ein Verdacht da sein. Dieser trifft bei den wenigsten Fällen ein. Unter anderem weil die Bafög Ämter total überlastet sind. Zum einen durch Krankheitsausfälle. Lockdown, schwache Immunsysteme führen zu häufigeren Ausfällen & Corona Isolation. Zum anderen die immer weiter wachsenden Studenten-Zahlen, durch die weggefallenen Ausbildungsplätze.
Du musst aber nur deine aktuellen Finanzen angeben, nicht von vor 2 Jahren. Du könntest auch Millionär gewesen sein 2021. Wenn du es heute nicht mehr bist, ist alles in Ordnung.
Nein. Die interessiert nur das Einkommen der Eltern von vor 2 Jahren, wegen den Steuererklärungen etc. Für dich zählt einzig und allein dein aktuelles Vermögen. Da sind die aber auch nicht so nachforschend. Mach dir keinen Kopf.
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Meinen Sie also, dass das Bafög-Amt nicht die vorjährige Steuererklärung mit in Betrachtung zieht? Es hätte ja genau so gut ein Versuch sein können unter die Freibetragsgrenze zu kommen…