Zasta Angebot abgelehnt muss man trotzdem die Gebühr zahlen?
Hab das Angebot abgelehnt muss ich da trotzdem die Gebühr zahlen?
1 Antwort
Gemäß deren AGB ist das kostenlos.
§ 5 Kosten
(1) Die Leistungen von Zasta sind für den Nutzer kostenlos.
(2) Kostenpflichtig sind ausschließlich die Dienste, die der jeweilige Steuerberater / die jeweilige Steuerberaterkanzlei dem Kunden gegenüber erbringt. Das Honorar des jeweiligen Steuerberaters / der jeweiligen Steuerberaterkanzlei richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und dem Steuerberatungsgesetz (StBerG). Sollten Tätigkeiten erforderlich sein, die ausnahmsweise in der Gebührenverordnung keine Regelung erfahren haben, gilt die vereinbarte Vergütung, andernfalls die übliche Vergütung (§ 612 Abs. 2 BGB und § 632 Abs. 2 BGB).
(3) Die Abrechnung dieses Honorars erfolgt nach Erstellung der Steuererklärung und Prüfung des Bescheides direkt durch den Steuerberater / die Steuerberaterkanzlei.