Kumpel will die Gebühr bei Zasta nicht bezahlen?

7 Antworten

Ein Kollege hat bei Zasta eine Steuererklärung gemacht. Allerdings bekommt er Bürgergeld. Lohnt sich das überhaupt?

Nur mit BG sicherlich nicht.

Zusta wollte von seiner Steuererklärung das Geld abziehen. Er hat aber nur den Bürgergeld hingeschickt.

Hat er denn im entsprechenden Jahr Arbeitslohn bezogen?

Jetzt muss er eine größere Summe für die Gebühr und Bearbeitung zahlen und sagte:

Nö, hab eh kein Geld kriege nur Geld vom Staat.

Und das wird Zasta irgendwann an ein Inkasso Unternehmen abtreten.

Finde das auch asozial...

Deswegen wäre es sinnvoll wenn du deine Schulden bezahlst

Was passiert jetzt ?

Entweder Inkasso oder andere Zasta geht den Weg selber übers Gericht.

Wenn er meint, er ist schlauer als so große Firmen...dann viel Spaß.

Bürgergeldempfänger zahlen keine Steuer, also bekommen sie auch keine zurück.

Die kommen aber an ihr Geld, zur Not mit Gerichtsvollzieher.

Die Gebühr muss natürlich bezahlt werden. Und wenn er ganzjährig Bürgergeld bekommen hat, gibts natürlich keine Steuer die er ggf vorausgezahlt hat und die erstattet werden könnte. Eine Steuererkärung lohnt sich da nur wenn man zb für Ausbildungskosten Verlustvorträge beantragen will. Die wirken sich natürlich erst später aus.

der Verdacht, das er von vornherein nicht vorhatte die Rechnung zu bezahlen ist hier naheliegend. Neben Problemen wie Inkasso, Mahnverfahren, Schufa, Pfändungen (die wohl ins Leere laufen da nichts da ist das gepfändet werden könnte) eidesstattliche Versicherung Probleme beim Abschluss von zb telefon oder Mietverträgen… kommt da dann ggf. auch ein Strafverfahren wegen Betrugs in Betracht.

Finde das auch asozial.

ja, das ist es definitiv auch

Wenn man Bürgergeld bekommt braucht man normalerweise keine Steuern bezahlen. Das ist ja eine Sozialleistung und kein Einkommen. Das ist also völlig witzlos da eine Steuererklärung zu machen.

Wenn nicht bezahlt wird dann bekommst du halt Einträge zum Beispiel bei der Schufa und so weiter. Die Forderung wird der Gerichtsvollzieher dann zwar nicht eintreiben können aber du hast trotzdem Probleme.

Nachdem er eine private Firma mit einer Dienstleistung beauftragt hat, ist es egal worum es dabei geht (solange es, wie hier, legal ist)

Daher muss er auch bezahlen was er in Auftrag gegeben hat.

Und ja, wenn er nicht bezahlt, dann werden die wohl ein Inkassobüro beauftragen und dann muss er unterm Strich viel mehr bezahlen.