Zahlungsaufforderung nach 3 Jahren ohne je eine Verwarnung?

4 Antworten

Es gibt auch keinen Grund vorher eine Warnung zu schicken.

Zunächst sollte er feststellen, was es mit dieser Kündigung auf sich hat, ob er die nachweisen kann und ob diese gegebenenfalls fristgerecht erfolgt ist. Ansonsten könnte sich die Gegenseite natürlich auf den Standpunkt stellen, dass diese Kündigung niemals erfolgt ist und er deshalb zu bezahlen hat.

Was für eine "Verwarnung" hätte dein Freund denn erwartet?
Oder meinst du eine Mahnung?

Mahnungen müssen nicht verschickt werden. Ob die Forderung inzwischen verjährt ist, weiß ich nicht.

Regelverjaehrung 3 Jahre, beginnend am auf den Tag der Forderungsentstehung folgenden 1. Januar.

Hier wird wohl die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens vor Eintritt der Verjaehrung vorbereitet.