Fitness Studio ist geschlossen, aber der Beitrag wurde trotzdem berechnet?

5 Antworten

Lass die Abbruchung zurück gehen! Wenn das Studio tatsächlich wieder auf macht dann kann der Besitzer ja Deinen Vertrag um diesen einen Monat verlängern.


Eddy21  20.03.2008, 04:59

Wird das beste sein !!!

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Deine Angaben reichen nicht aus, um diese Frage zu beantworten. Warum ist das Studio geschlossen? Für immer? Oder sind nur gerade Ferien? Wenn nur Ferien sind, musst Du in Deinen Vertrag schauen und nachsehen, ob Du unterschrieben hast, dass Du auch dann bezahlst. DAs ist zum Beispiel bei Musikschulen o.ä. oft so, dass der Monatsbeitrag während der Schulferien weiter gezahlt werden muss. Wenn das Studio für immer geschlossen hat, dann musst Du natürlich keinen Beitrag mehr zahlen.


FrauSchmidt  19.03.2008, 12:57

Nachtrag: dasselbe gilt auch, wenn zB wegen Renovierung o.ä. bis Ende April geschlossen ist. Du musst nachschauen, was im Kleingedruckten Deines Vertrages steht.

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Kündigen kann man schwerlich. Doch eines kann man. Leistungen die ein Vertragspartner (diesmal Fitnestudio ) nicht erbringen kann, kann auch keine Gelder kassieren. Bezahlen muss man wenn der Vertragspartner seine Leistungen weiter anbietenkann die dann auch Nutzbar sind und sei es in einem andremStudio. Das scheint wohl nicht der Fall zu sein so das Dein Vertrag wenn nicht gekündigt für die Zeit ruht solange das Sportstudio geschlossen ist. Also Geld zurückbuchen und notfalls einen Anwalt einschalten.

Einen laufende Vertrag mit einem Fitness-Studio zu kündigen, ist keine einfache Sache. Die vertraglich festgelegte Laufzeit kann nur dann aufgelöst werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Das sind: Krankheit, Schwangerschaft oder ein Umzug an einen anderen Ort. Unter Umständen kann eine Fitnessstudio-Kette zum Beispiel auf eine Filiale in der Nähe des neuen Wohnortes verweisen. Der Vertrag wäre in diesem Fall weiter gültig. Bei einer ernsthaften und dauerhaften Erkrankung kann das Fitnesscenter ein ärztliches Attest als Nachweis einfordern.

Wichtig für Verbraucher: Die weitverbreitete Klausel in Verträgen "Der Beitrag ist auch dann regelmäßig zu zahlen, wenn das Mitglied die Einrichtung nicht nutzt." ist laut eines BGH-Urteils (AZ: XII ZR 55/95) unwirksam. Denn Krankheit, berufliche Veränderungen oder eine Schwangerschaft sind bei Vertragsabschluss nicht unbedingt vorhersehbar.

Sobald man von den veränderten Umständen weiß, sollte innerhalb von zwei Wochen per Einschreiben mit Rückschein gekündigt werden.

http://www.ndr.de/recht

wenn dass Studio nicht bis Ende April wieder aufgemacht hat kannst Du in wiederschpruch gehen und dass Geld zurück verlangen.