Zahlung von Blindengeld eingestellt, dürfen die das?
Mein Vater, 99 Jahre und blind, ist ins Pflegeheim gegangen, von einem Bundesland in ein anderes.
Obwohl ich an diverse email Adressen alles geschickt habe, bekam ich aus dem 1. Land nie eine Antwort. Aber aus dem neuen, dass die Unterlagen aus dem 1. eingegangen sind.
Ich bekam aber eine Ablehnung für ihn, da man laut Blindengesetz nur aus dem entsprechenden 1. Land Zahlungen erhalten kann. Die Zahlungen sind aber bundesweit zu zahlen .
Also habe ich den Antrag gestellt auf Weiterzahlung , auch da bekam ich keine Antwort. Aber das Geld. So dachte ich alles klar.
Da ich jetzt sein Konto ändern möchte, bat ich um Änderung der Kontonummer. Plötzlich sollte ich alles nochmal senden und bekam dann heute den Ablehnungsbescheid wegen des Umzuges. Ich will Widerspruch einlegen. Sinnvoll oder zum scheitern verurteilt? Ich danke wenn jemand dies alles liest....
2 Antworten
Wiederspruch lohnt sich immer, aus eigener Erfahrung weiß ich das die fast immer erstmal ablehnen "könnte ja klappen".
Blindengeld wird mit dem Pflegegeld verrechnet. Bestenfalls gibt es noch 20 € pro Monat.