Bekomme ich einen Ablehnungsbescheid von Hochschulstart, wenn ich nicht am koordinierten Nachrücken teilnehme?
Ich habe mich ganz normal über Hochschulstart auf einen Studiengang beworben und bekam heute die E-Mail mit dem Inhalt dass „für folgende Bewerbung keine Zulassung möglich ist“.
Genannt war da der Studiengang auf den ich mich beworben habe. Ich wurde eingeladen bei Interesse am Koordinierten Nachrücken teilzunehmen. Ich könnte damit noch eine Chance bekommen, falls noch nicht alle Plätze besetzt sind.
Zählt Hochschulstart denn diese Bewerbung als "nicht zugelassen" wenn ich am Nachrücken nicht teilnehme oder muss ich da jetzt noch mit teilnehmen damit ich den (wahrscheinlich Ablehnungs-)Bescheid bekomme?
1 Antwort
Woher sollen wir das wissen? Selbst das gleiche Bildungsinstitut im gleichen Bundesland kann jedes Schuljahr/Studienjahr andere Hausregeln haben. Ebenfalls ändern sich auch die Gesetze, siehe bestes Beispiel Corona im Jahr 2020.
Am besten du fragst nicht uns, sondern deine Uni/FH. Ein Anruf oder eine E-Mail genügt meistens schon. Die beißen in der Regel nicht. ;)
Ich helfe normalerweise ungerne zu Bildungsinstituten aber wenn jemand dir eine hilfreiche seriöse nette Antwort gibt und du zeigst ihm quasi den Mittelfinger oder auch Boxschuh, dann hast du die Ablehnung auch verdient und es ist besser wenn du nicht studieren gehst.
🥊