Zahlt das Arbeitsamt die Fortbildung trotzdem?
Ich bin vom 01.08- 01.11 arbeitslos.
Ich möchte ab September eine Weiterbildung machen. Ich habe die Auswahl zwischen einer Weiterbildung von einem Monat oder einer Weiterbildung die vier Monate dauert.
Die Einmonatige Weiterbildung im Zeitraum der Arbeitslosigkeit wird höchstwahrscheinlich über das Arbeitsamt finanziert.
Was, wenn ich mich für die viermonatige entscheiden würde? Ich könnte die Weiterbildung dann ab dem 01.11 auch Dual weiter führen, würde das Arbeitsamt mir aber einen Bildungsgutschein ausstellen für eine Weiterbildung, die ich ja ab dem Zeitpunkt dann schon wieder in einem Arbeitsverhältnis absolviere?
1 Antwort
Besprich mit der für dich dort zuständigen Person, inwiefern diese Weiterbildung gefördert werden kann - bei beiden Modellen! Da du ab November ja wieder einen Job hast, kann selbst das einmonatige Modell unter Umständen rausfallen. Schließlich geht's bei den Förderungen von Weiterbildungen ja immer darum, Menschen (wieder) in Lohn und Brot zu bringen. Aber genau das ist bei dir ja eigentlich bereits erledigt...